Sterbefall anzeigen
Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Biblis - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Standesamts der Stadt Bürstadt:
Dienstags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Seit dem 01.01.2016 nimmt die Stadt Bürstadt (Rathausstraße 2, 68642 Bürstadt) die Aufgaben des Standesamtes für uns wahr.
Im Jahr 2025 können Bibliser Bürgerinnen und Bürger auch an zwei Samstagen heiraten. Trauungen werden am
Samstag, den 24.05.2025 um 13:00 Uhr, 14:30 Uhr und 16:00 Uhr
Samstag, den 30.08.2025 um 13:00 Uhr, 14:30 Uhr und 16:00 Uhr
angeboten.
Die Buchung dieser Termine erfolgt ebenfalls über das Standesamt in Bürstadt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016
Stichwörter
Sterbefall, Todesfall, Trauerfall, Sterbefall-anzeige