Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme von Personen bzw. beauftragte Bestattungsunternehmen

    Sterbefall anzeigen

    Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

    Anzeigepflichtige
    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

    1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    3.  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Biblis - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    68642 Bürstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Standesamts der Stadt Bürstadt:

    Dienstags:             08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:          14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Seit dem 01.01.2016 nimmt die Stadt Bürstadt (Rathausstraße 2, 68642 Bürstadt) die Aufgaben des Standesamtes für uns wahr.


    Im Jahr 2025 können Bibliser Bürgerinnen und Bürger auch an zwei Samstagen heiraten. Trauungen werden am 

    Samstag, den 24.05.2025 um 13:00 Uhr, 14:30 Uhr und 16:00 Uhr
    Samstag, den 30.08.2025 um 13:00 Uhr, 14:30 Uhr und 16:00 Uhr 

    angeboten.

    Die Buchung dieser Termine erfolgt ebenfalls über das Standesamt in Bürstadt.

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Sterbefall, Todesfall, Trauerfall, Sterbefall-anzeige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019