Elementarschäden, finanzielle Hilfen
Beschreibung
Zur Milderung außergewöhnlicher Notlagen in Folge von nicht versicherbaren Schäden von mehr als 5.000,00 Euro, die durch Elementarereignisse (zum Beispiel Extremwetterlagen, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsche, Waldbrände, Hochwasser), die die Betroffenen weder aus eigener Kraft noch durch sachlich gebotene Eigenvorsorge beseitigen können, können aufgrund der Entscheidung des zuständigen Regierungspräsidiums staatliche Finanzhilfen bei Schäden an Gebäuden und Hausrat bei Privateigentum, an landwirtschaftlichen und gärtnerischen sowie an gewerblichen Betrieben gewährt werden.
Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen der Zustimmung des Hessischen Ministeriums der Finanzen. Bei besonders dringenden Notlagen können Soforthilfen bis zu 10.000,00 Euro geleistet werden.
Zuständigkeit
An den Kreisausschuss des Landkreises oder den Magistrat der Kreisfreien Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Schaden entstanden ist.
Ansprechpartner
Stadt Schwalmstadt - Stadt Schwalmstadt - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Steingasse 4
34613 Schwalmstadt
(Sie finden uns in der Nähe des Marktplatzes in Treysa.)
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatzbuchten direkt am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -15:30 Uhr
MIttwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung!
Kontakt
Telefon: 06691 207-165
E-Mail: bauamt@schwalmstadt.de
Internet
Weitere Informationen
Stadt Schwalmstadt - Stadt schwalmstadt - Stadtwerke
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 15
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen -
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung!
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
+++NOTDIENSTE+++ (06691) 207-334 (Wasserstörungen) (0172) 5611523 (Wasserstörungen) (06691) 2898 (Kläranlage) (0172) 5611506 (Kläranlage)
erforderliche Unterlagen
Es werden die zur Überprüfung der Vermögensverhältnisse erforderlichen Unterlagen (z.B. Einkommensteuerbescheide, Rentenbescheide, Kreditverträge und sonstige Unterlagen) benötigt. Sie sind dem Antrag beizufügen.
Die Antragsvordrucke sind den Elementarschädenrichtlinien als Muster A (landwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe), Muster B (Gewerbebetriebe) und Muster C (Privatgeschädigte) beigefügt.
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinien für die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden, in Kraft gesetzt zum 01.07.2008 durch Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 26.06.2008 (Staatsanzeiger für das Land Hessen, 2008, S. 1855).
Rechtsbehelf
In Nr. 1.3 der Richtlinie wird darauf hingewiesen, dass die staatliche Finanzhilfe eine Billigkeitsmaßnahme und keine Entschädigung ist und deshalb kein Rechtsanspruch auf Ausgleich des erlittenen Schadens besteht.
Fristen
Der Antrag ist binnen eines Monats (Ausschlussfrist) nach Bekanntgabe der Finanzhilfeaktion durch das zuständige Regierungspräsidium zu stellen.
Das Regierungspräsidium muss zuvor - innerhalb einer Woche - über einen binnen einer Woche nach dem Schadensereignis zu stellenden Antrag des Kreisausschusses oder des Magistrats - im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport - entscheiden, ob eine Finanzhilfeaktion einzuleiten ist.
Dies wird in geeigneter Weise bekanntgegeben.
Spätestens am nächsten Tag nach der Entscheidung unterrichtet das Regierungspräsidium das Hessische Ministerium der Finanzen sowie die zuständigen Fachministerien.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Elementarschäden, Hochwasserhilfe, Finanzielle Hilfen, Hochwasser, Erdbeben, HMUKLV, Sturm, Waldbrand, Tornado