Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre
Wenn Sie eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen wollen, müssen Sie schutzwürdige Interessen glaubhaft machen.
Beschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Philippsthal (Werra)
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Torbogenhaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Mühlstraße
Anzahl der Stellplätze: 18
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Schloss
Linien:- Bus: Linie 340
- Haltestelle: Schloss
Linien:- Bus: Linie 300
- Haltestelle: Schloss
Linien:- Bus: Linie 335
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag und Dienstag
von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag
von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeindekasse
Empfänger: Gemeindekasse
IBAN: DE87 5325 0000 0046 0000 19
BIC: HELADEF1HER
Bankinstitut: Sparkasse Hersfeld-Rotenburg
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Gemeinde Philippsthal (Werra) - Fachbereich 1 - Zentrale Dienste und Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Torbogenhaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Mühlstraße
Anzahl der Stellplätze: 18
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Schloss
Linien:- Bus: Linie 340
- Haltestelle: Schloss
Linien:- Bus: Linie 300
- Haltestelle: Schloss
Linien:- Bus: Linie 335
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag
- von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- Montag und Dienstag
- von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
- Donnerstag
- von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Stefan Daube (Sachbearbeiter)
Frau Alina Sauerbrei (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06620 9210-15
Fax: 06620 9210-41
E-Mail: alina.sauerbrei@philippsthal.de
Herr Ulf Schank (Sachbearbeiter)
Internet
Bankverbindung
Gemeindekasse
Empfänger: Gemeindekasse
IBAN: DE87 5325 0000 0046 0000 19
BIC: HELADEF1HER
Bankinstitut: Sparkasse Hersfeld-Rotenburg
erforderliche Unterlagen
- ggf. Nachweise für die Gefährdung
Formulare
Es ist in der Regel ein formloser Antrag nötig.
Voraussetzungen
- Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
- Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.
Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.
Fristen
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 10.12.2020