Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre

    Wenn Sie eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen wollen, müssen Sie schutzwürdige Interessen glaubhaft machen.

    Beschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

    Hinweise für Kassel: Auskunftssperren

    Nach dem Meldegesetz dürfen die schutzwürdigen Belange eines Bürgers/ einer Bürgerin (z. B. Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) durch eine Melderegisterauskunft grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden.

    Tipp: Wenn Sie nur die Weitergabe Ihrer Daten

    • an die Bundeswehr
    • an Religionsgesellschaften
    • an Parteien und Wählergruppen
    • an Adressbuchverlage
    • bei Alters- und Ehejubiläen 

    verhindern möchten, beantragen Sie eine Übermittlungssperre.

    Nach dem Meldegesetz dürfen die schutzwürdigen Belange eines Bürgers/ einer Bürgerin (z. B. Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) durch eine Melderegisterauskunft grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden.

    Tipp: Wenn Sie nur die Weitergabe Ihrer Daten

    • an die Bundeswehr
    • an Religionsgesellschaften
    • an Parteien und Wählergruppen
    • an Adressbuchverlage
    • bei Alters- und Ehejubiläen 

    verhindern möchten, beantragen Sie eine Übermittlungssperre.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Aktuelles

    Die Mitarbeitenden des Bürgerbüros beraten und unterstützen Sie bei melderechtlichen Angelegenheiten wie Wohnsitz‐Anmeldung und Wohnsitz‐Ummeldung, Beantragung von Ausweisdokumenten und vielem mehr.

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Königsstraße 8

    34117 Kassel

    (Rathaus - Bürgerbüro)

    Öffnungszeiten

    Das Bürgerbüro bietet eine „Notfallsprechstunde“ an, die für dringende, nicht aufschiebbare Pass-, Ausweis- und Meldeangelegenheiten vorgehalten wird. Die Notfallsprechstunde findet jeweils montags bis freitags von 7.50 bis 9 Uhr ohne Termin statt. Die maximale Personenzahl für diese Termine ist auf 40 Personen beschränkt.

    Internet

    Stichwörter

    Personalausweis, Reisepass, Einwohnermeldeamt, Öffnungszeiten, Wohnsitz, Anmeldung, Wohnung

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Nachweise für die Gefährdung

    Formulare

    Es ist in der Regel ein formloser Antrag nötig.

    Voraussetzungen

    • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
    • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

    Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

    Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

    Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

    Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

    Fristen

    Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 10.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)