Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre

    Wenn Sie eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen wollen, müssen Sie schutzwürdige Interessen glaubhaft machen.

    Beschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Stadt Homberg (Ohm) - II.3 Einwohnermelde- und Passamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 26

    35315 Homberg (Ohm)

    (Rathaus)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplätze rund ums Rathaus, parkscheibenpflichtig (2 h)
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus/Innenstadt
      Linien:
      • Bus: Linie 5332 Kirchhain-Homberg-Nieder-Gemünden und zurück
      • Bus: Linie MR-80 Homberg-Schweinsberg-Schröck-Marburg
      • Bus: Linie VB-13 Homberg-Kirtorf-Alsfeld und zurück
      • Bus: Linie VB-71 Homberg-Gemünden-Ehringshausen und zurück
      • Bus: Linie VB-81/82 Höingen-Deckenbach-Homberg-Gontershausen-

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    Mittwoch: geschlossen, aber telefonisch erreichbar
    Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    Freitag: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    • Frau Simone Klaper

      Fax: +49 6633 184-50

      E-Mail: sklaper@homberg.de

      Telefon Festnetz: +49 6633 184-26

    • Frau Nina Krech

      Telefon Festnetz: 06633 18429

      Fax: 06633 18450

      E-Mail: nkrech@homberg.de

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Nachweise für die Gefährdung

    Formulare

    Es ist in der Regel ein formloser Antrag nötig.

    Voraussetzungen

    • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
    • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

    Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

    Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

    Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

    Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

    Fristen

    Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 10.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019