Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre
Wenn Sie eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen wollen, müssen Sie schutzwürdige Interessen glaubhaft machen.
Beschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Hochheim am Main "Rathaus"
Adresse
Postanschrift
Postfach 1140
65233 Hochheim am Main
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Claßmannstraße
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Claßmannstraße
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Antoniushaus
Linien:- Bus: Linie 46, 48, 68
- Haltestelle: Wiesbadener Straße
Linien:- Bus: Linie 46, 68
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag-Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Team 3.2 Zentraler Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Tiefgarage "Alte Malzfabrik"
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: Parkmöglichkeit besteht vor Eingang zum Bürgerbüro
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Berliner Platz
Linien:- Bus: Linie 46, 68
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1140
65233 Hochheim am Main
Öffnungszeiten
Montag: 08.30 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.30 - 14.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 - 14.00 Uhr
Donnerstag: 07.30 - 12.30 Uhr
sowie 13.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 - 14.00 Uhr
Samstag: 10.00 - 12.00 Uhr (Jeden 2./4.)!!
Kontakt
Kontaktperson
Frau / Herr N. N. (Gruppenleitung)
Fax: 06146 900-199
Telefon Festnetz: 06146 900-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- ggf. Nachweise für die Gefährdung
Formulare
Es ist in der Regel ein formloser Antrag nötig.
Voraussetzungen
- Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
- Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.
Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.
Fristen
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 10.12.2020