Kampfmittelräumung
Beschreibung
Kampfmittel sind zur Kriegsführung oder ehemals zur Kriegsführung bestimmte Gegenstände und Teile davon. Zu diesen Kampfmitteln gehören insbesondere Bomben, Minen, Raketen, Panzerfäuste, Artillerie-, Gewehr- und Handgranaten, militärische Patronenmunition sowie militärische Spreng- und Zündmittel, die aus der Zeit des Ersten (1914-18) und des Zweiten (1939-45) Weltkrieges stammen.
Da solche militärischen Kampfmittel nahezu unbegrenzt lagerfähig sind, können sie über mehrere Jahrzehnte hinweg sprengfähig bleiben. Oftmals sind Kampfmittel als solche gar nicht mehr zu erkennen. Sie können verrostet oder mit Erde verkrustet sein.
Wenn Sie glauben, Kampfmittel gefunden zu haben, informieren Sie bitte unverzüglich die Ordnungsbehörde, die Polizei oder den Kampfmittelräumdienst beim Regierungspräsidium Darmstadt (+49 6151 12-6511), unabhängig davon, ob Sie Kampfmittel auf Ihrem eigenen Grundstück oder auf öffentlich zugänglichen Plätzen, wie beispielsweise in Wäldern, finden. Kampfmittel dürfen niemals berührt, bewegt oder aufgenommen werden, sondern müssen unbedingt am Fundort liegen gelassen werden.
Zuständigkeit
Ihre örtlich zuständige Ordnungsbehörde oder nächstgelegenen Polizeidienststelle.
Darüber hinaus sind die Führungs- und Lagedienste bzw. Einsatzzentralen der Polizeipräsidien im Land Hessen ständig besetzt und besitzen einen aktuellen Bereitschaftsplan des Kampfmittelräumdienstes.
Die Polizeipräsidien sind unter folgender Telefonnummer zu erreichen:
Polizeipräsidium Südhessen in Darmstadt 06151 – 969 3030
Polizeipräsidium Nordhessen in Kassel 0561 – 910 3050
Polizeipräsidium Osthessen in Fulda 0661 – 105 2031 oder 2050
Polizeipräsidium Mittelhessen in Gießen 0641 – 7006 3310 oder 3390
Polizeipräsidium Westhessen in Wiesbaden 0611 – 345 1310
Polizeipräsidium Frankfurt am Main 069 – 755 33 100
Polizeipräsidium Südosthessen in Offenbach 069 – 8098 2041
- Welche hessische Polizeidienststelle ist zuständig?(Dienststellensuche der Hessischen Polizei)
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bad Orb - Stadtverwaltung FB 2
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Frankfurter Straße 2 -Hof-
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Burgring P 5
Anzahl der Stellplätze: 15
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte nutzen Sie die Terminvereinbarung!
Montag - Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Bad Orb
Empfänger: Stadt Bad Orb
IBAN: DE82 5075 0094 0001 0001 71
BIC: HELADEF1GEL
Bankinstitut: Kreissparkasse Gelnhausen
Stadtverwaltung Bad Orb - Ordnungsamt
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Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat I 18 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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Haltestellen
- Haltestelle: Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
- Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Postanschrift
64278 Darmstadt
Öffnungszeiten
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.
Kontakt
Telefon: +49 6151 12-6100(Servicetelefon -5116)
Telefax: +49 6151 12-5147
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema "Kampfmittel und Kampfmittelbeseitigung" erhalten Sie im Internetauftritt des Kampfmittelräumdienst (KMRD) des Landes Hessen.
- Kampfmittelräumdienst(Kampfmittelräumdienst beim Regierungspräsidium Darmstadt)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Kampfmittel, Sprengstoff, Granaten, Kampfmittelbeseitigung, KMRD, Bomben, Weltkrieg, Kampfmittelräumdienst, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Bombenfund melden, Munitionsbergungsdienst, Munition