Obdachlosenhilfe
Beschreibung
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Zuständigkeit
Auskünfte erhalten Sie über das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Gemeinde Schrecksbach
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Gemeindeverwaltung
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Parkplatz: Gemeindeverwaltung
Anzahl der Stellplätze: 1
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (offene Sprechstunde)
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr (offene Sprechstunde)
Hinweis: Ausserhalb der offenen Sprechstunde nur mit Terminvergabe
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Obdachlosenhilfe, Obdachlosigkeit, Clochard, Obdachlose, Obdachlosenangelegenheiten, Bettler, Obdachloser