Obdachlosenhilfe
Beschreibung
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Zuständigkeit
Auskünfte erhalten Sie über das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Gemeinde Antrifttal
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag und Mittwoch
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
(Termine nur nach telefonischer Vereinbarung (06631/918050)
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Bankverbindung: Sparkasse Oberhessen IBAN: DE26 5185 0079 0301 0096 15
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bettler, Obdachloser, Obdachlose, Obdachlosenangelegenheiten, Clochard, Obdachlosigkeit, Obdachlosenhilfe