Obdachlosenhilfe
Beschreibung
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Hinweise für Marburg: Obdachlosenhilfe
Der Fachdienst Wohnungswesen bietet Beratung und Hilfe bei drohender oder bestehender Obdachlosigkeit.
Bestehende oder drohende Obdachlosigkeit kann verschiedene Gründe haben:
- der Vermieter kündigt den Mietvertrag wegen Eigenbedarf, Mietrückständen oder
- Mieterverhalten
- es ist bereits eine Räumungsklage anhängig
- es steht schon eine Räumungstermin fest
- es gibt Differenzen mit dem Vermieter oder den Eltern in der elterlichen Wohnung
- Trennung vom Partner, Scheidung
Soweit möglich, ist das Ziel unserer Bemühungen immer der Erhalt der Wohnung. Abhängig von der jeweiligen Situation können wir Ihnen hoffentlich Lösungsmöglichkeiten vorschlagen, zum Beispiel die darlehensweise Übernahme von Mietrückständen durch den zuständigen Sozialleistungsträger.
Weiterhin stellen wir Kontakte zu Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsvermittlung, Sozialleistungsträgern, Schuldnerberatung, Diakonisches Werk und anderen Einrichtungen her.
Bei bereits bestehender Obdachlosigkeit besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Unterbringung in einer Notübernachtung oder einer Obdachlosenunterkunft.
Bei drohendem Wohnungsverlust empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme per Email oder per Telefon.
Email: obdachlos@marburg-stadt.de
Telefon: 06421-2011430
Der Fachdienst Wohnungswesen bietet Beratung und Hilfe bei drohender oder bestehender Obdachlosigkeit.
Bestehende oder drohende Obdachlosigkeit kann verschiedene Gründe haben:
- der Vermieter kündigt den Mietvertrag wegen Eigenbedarf, Mietrückständen oder
- Mieterverhalten
- es ist bereits eine Räumungsklage anhängig
- es steht schon eine Räumungstermin fest
- es gibt Differenzen mit dem Vermieter oder den Eltern in der elterlichen Wohnung
- Trennung vom Partner, Scheidung
Soweit möglich, ist das Ziel unserer Bemühungen immer der Erhalt der Wohnung. Abhängig von der jeweiligen Situation können wir Ihnen hoffentlich Lösungsmöglichkeiten vorschlagen, zum Beispiel die darlehensweise Übernahme von Mietrückständen durch den zuständigen Sozialleistungsträger.
Weiterhin stellen wir Kontakte zu Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsvermittlung, Sozialleistungsträgern, Schuldnerberatung, Diakonisches Werk und anderen Einrichtungen her.
Bei bereits bestehender Obdachlosigkeit besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Unterbringung in einer Notübernachtung oder einer Obdachlosenunterkunft.
Bei drohendem Wohnungsverlust empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme per Email oder per Telefon.
Email: obdachlos@marburg-stadt.de
Telefon: 06421-2011430
Zuständigkeit
Auskünfte erhalten Sie über das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Fachdienst 55 - Wohnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Kunze (Sachbearbeitung)
Zuständig für
- Sonstiges: Obdachlosenangelegenheien
E-Mail: wohnberechtigung@marburg-stadt.de
Telefon Festnetz: 06421 201-1767
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Weitere Informationen
Hinweise für Marburg: Obdachlosenhilfe
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bettler, Obdachloser, Obdachlose, Obdachlosenangelegenheiten, Clochard, Obdachlosigkeit, Obdachlosenhilfe