Obdachlosenhilfe
Beschreibung
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Zuständigkeit
Auskünfte erhalten Sie über das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Landkreis Gießen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 07 60
35352 Gießen
Kontakt
Telefon: 0641 9390-0
E-Mail: info@lkgi.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Gemeindeverwaltung Fernwald - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Oppenröder Straße 01
35463 Fernwald
Öffnungszeiten
Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Mathias Wießner
Postanschrift
Oppenröder Straße 1
35463 Fernwald
Telefon Festnetz: 06404 9129-17
E-Mail: wiessner@fernwald.de
Fax: 06404 9129-12
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bettler, Obdachloser, Obdachlose, Obdachlosenangelegenheiten, Clochard, Obdachlosigkeit, Obdachlosenhilfe