Obdachlosenhilfe
Beschreibung
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Zuständigkeit
Auskünfte erhalten Sie über das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Allgemeine Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag
8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.00 Uhr und
14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Hinweise für Bensheim: Stadt Bensheim
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis, wovon der Lebensunterhalt unterholt bestritten wird
- Schriftliche Begründung mit Angabe des Grundes der Obdachlosigkeit
- Meldebescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis, wovon der Lebensunterhalt unterholt bestritten wird
- Schriftliche Begründung mit Angabe des Grundes der Obdachlosigkeit
- Meldebescheinigung
Kosten
Hinweise für Bensheim: Stadt Bensheim
Es wird eine Nutzungsentschädigung erhoben.
Es wird eine Nutzungsentschädigung erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bettler, Obdachloser, Obdachlose, Obdachlosenangelegenheiten, Clochard, Obdachlosigkeit, Obdachlosenhilfe