Staatsangehörigkeitsausweis
Beschreibung
Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird verbindlich für alle Behörden durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen, der im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Staatsangehörigkeitsbehörde ist in den Landkreisen der Kreisausschuss, in den Kreisfreien Städten der Magistrat.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachbereich Staatsangehörigkeitswesen, Einbürgerung
Beschreibung
Der Sachbereich Staatsangehörigkeitsrecht umfasst sämtliche mit der deutschen Staatsangehörigkeit in Verbindung stehenden Fragen. Weiterhin werden Einbürgerungsanträge von Personen bearbeitet, die in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern gemeldet sind.
Einbürgerung
Antrag auf Einbürgerung: Ebue-01-Antrag-Einbuergerung.pdf
Loyalitätserklärung: Ebue-04-Loyalitaetserklaerung.pdf
Merkblatt Verfassungstreue: Ebue-05-Merkblatt-Verfassungstreue.pdf
Erklärung zum Antrag: Ebue-06-Erklaerung-zum-Antrag.pdf
Informationsblatt des Regierungspräsidiums Gießen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Ebue-11-DSGVO-RPGi.pdf
Antragsunterlagen Einbürgerung: Ebue-Antragsunterlagen.pdf
Staatsangehörigkeitsausweis
Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit: Sta-01-Antrag-Feststellung-StA.pdf
Merkblatt zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit: Sta-02-Merkblatt-Feststellung-StA.pdf
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 1
Postfach
65549 Limburg a. d. Lahn
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie Termine in folgenden Servicezeiten:
Montag bis Mittwoch: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: 30.13-16@Limburg-Weilburg.de
Formulare
Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Merkblatt zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
erforderliche Unterlagen
Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszügen aus den Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und nicht wieder verloren haben.
Nützlich können folgende Unterlagen sein:
- Unterlagen über Abstammung und Personenstand:
Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften / Auszüge aus dem Familienbuch - Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Aufnahmeurkunden, Bescheinigungen / Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderen Verbänden - Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte:
Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über die deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweis über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht - Unterlagen über den Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine, Meldebestätigungen bzw. Meldebescheinigungen - Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Rechtsstellung als Deutscher:
Staatsangehörigkeitsnachweise, Heimatschein, Urkunden / Ausweise über die Rechtsstellung als Deutscher, Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte), Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten oder Bürgerverzeichnissen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter, Meldebestätigungen, Meldebescheinigungen, Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Bringen Sie mit, was Sie haben, die Staatsangehörigkeitsbehörde ist Ihnen bei der Sichtung behilflich.
Voraussetzungen
Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann nur ausgestellt werden, wenn das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt worden ist. Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft dazu
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben,
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit etwa wieder verloren haben.
Außer den Angaben zu Ihrer Person sind daher auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Bitte lassen Sie sich dazu von der Behörde beraten.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr für den Staatsangehörigkeitsnachweis beträgt 25,00 Euro.
Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg
Die Gebühr für den Staatsangehörigkeitsnachweis beträgt 51,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeitsausweis, Staatsangehörigkeitsurkunde, Staatsangehörigkeitsnachweis