Staatsangehörigkeitsausweis
Beschreibung
Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird verbindlich für alle Behörden durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen, der im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt wird.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Staatsangehörigkeitsbehörde ist in den Landkreisen der Kreisausschuss, in den Kreisfreien Städten der Magistrat.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Voraussetzungen
Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann nur ausgestellt werden, wenn das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt worden ist. Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft dazu
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben,
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit etwa wieder verloren haben.
Außer den Angaben zu Ihrer Person sind daher auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Bitte lassen Sie sich dazu von der Behörde beraten.
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr für den Staatsangehörigkeitsnachweis beträgt 25,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Staatsangehörigkeitsausweis, Staatsangehörigkeitsurkunde, Staatsangehörigkeitsnachweis, Staatsangehörigkeit