Einbürgerung Ausstellung

    Einbürgerung

    Beschreibung

    Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    Die Antragstellerin oder der Antragsteller

    • hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
    • besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
    • ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
    • ist nicht vorbestraft,
    • verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse,
    • verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen,
    • bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue),
    • verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und
    • bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.

    Für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Auskünfte dazu erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden der Städte und Gemeinden und bei kleineren Gemeinden der Kreisausschuss des Landkreises. Es wird in jedem Falle empfohlen, sich vor einer Antragstellung dort beraten zu lassen.

    Hinweise für Schwalm-Eder-Kreis: Einbürgerung

    Die Dienststelle ist zuständig für Einbürgerungsanträge aus folgenden Städten und Gemeinden:

    Bad Zwesten, Edermünde, Gilserberg, Guxhagen, Jesberg, Knüllwald, Körle, Malsfeld, Morschen, Neuental, Niedenstein, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn, Spangenberg, Willingshausen

    Für Einbürgerungsanträge von Einwohnern der Städte Borken (Hessen), Felsberg, Frielendorf, Fritzlar, Gudensberg, Homberg (Efze), Melsungen, Neukirchen, Schwalmstadt und Wabern sind die jeweiligen Stadtverwaltungen zuständig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Entgegennahme eines Einbürgerungsantrags sind in Hessen die Magistrate und Gemeindevorstände in Städten und Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern, im Übrigen die Kreisausschüsse der Landkreise, die sogenannten unteren Verwaltungsbehörden. Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, leitet die untere Verwaltungsbehörde den Vorgang elektronisch an das jeweilige Regierungspräsidium, die Einbürgerungsbehörde, weiter.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 41 - Hoheitsverwaltung, Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Schumacher-Straße 2

    34117 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkhaus "Kurfürstengalerie" und "City-Point"
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle "Mauerstraße"
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 14, 16, 17
    • Haltestelle: Straßenbahnhaltestelle "Am Stern"
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4
    • Haltestelle: Straßenbahnhaltestelle "Lutherplatz"
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 6, 7
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Kassel

    Aktuelles

    Aufbau und Struktur - 

    Beschreibung

    Das Regierungspräsidium gliedert sich in seinem Behördenaufbau in Abteilungen und die Abteilungen in Dezernate. Beim Regierungspräsidium gibt es derzeit 7 Abteilungen mit insgesamt 43 Dezernaten.

    An der Spitze steht die Behördenleitung (Regierungspräsident und Regierungsvizepräsident). Der Regierungspräsident ist Leiter der Behörde und Dienstvorgesetzter aller Bediensteten und trägt auch als Person die Verantwortung für das gesamte Verwaltungsgeschehen. Der ständige Vertreter des Regierungspräsidenten ist der Regierungsvizepräsident. Er leitet auch die Zentralabteilung und ist Vorgesetzter der Abteilungs- sowie der Dezernatsleitungen und aller anderen Bediensteten.

    Das Regierungspräsidium Kassel ist Mittler und Knotenpunkt zwischen der Landesregierung in Wiesbaden und der Region Nord- und Osthessen, zwischen den Ministerien einerseits und den Landkreisen, Städten und Gemeinden andererseits. Wir haben die Aufgabe, die Landespolitik in der Region umzusetzen, und wir nehmen Kontroll- und Beratungsfunktionen für die nachgeordneten Behörden wahr.
    Und was genauso wichtig ist: Wir sorgen dafür, dass die Belange und Interessen der Region in der Landespolitik berücksichtigt werden.

    Ein Regierungspräsidium – tausendundeine Aufgabe. So zahlreich wie die Aufgaben sind die unterschiedlichen Berufe in unserem Haus: Juristen und Ingenieure, Techniker und Architekten, Förster und Biologen, Landschaftsplaner und Geologen, Betriebswirte, Informatiker und noch viele Andere arbeiten hier und machen sich stark für die Region.

    Organigramm_RPKS 01_01_2023.pdf (hessen.de)

    Stellung des Regierungspräsidiums in der Landesverwaltung

    In Hessen gibt es drei Regierungspräsidien als staatliche Mittelinstanzen der allgemeinen Verwaltung. Neben unserem Regierungspräsidium Kassel (für Nordhessen) gibt es noch das Regierungspräsidium Gießen und das Regierungspräsidium Darmstadt.

    Die Regierungspräsidien sind im Staatsgefüge die zentrale Schnittstelle zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung. Sie sind Verwaltungsbehörden mit Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In anderen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde auch Regierung oder Bezirksregierung genannt. Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk.

    Als Mittler und Makler zwischen den Ebenen und Interessen vereinigt das Regierungspräsidium fast alle Verwaltungszweige der staatlichen Verwaltung, weswegen es auch als „Bündelungsbehörde“ bezeichnet wird. Das Regierungspräsidium bündelt die wichtigsten Fachaufgaben der meisten Landesministerien, bringt regionale Interessen und Besonderheiten bei der Landesregierung ein und sorgt dabei insbesondere für einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Fachbereichen, Interessen und Belangen (zum Beispiel Infrastrukturausbau, Siedlungswesen, Landwirtschaft , Natur- und Umweltschutz.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Stadtschloss 1

    34117 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
      • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Zugang: über Rampe

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wo finde ich weiterführende Informationen?

    Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare.

    • Einbürgerung
      (Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Stichwörter

    Nationalität, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch, Staatsbürgerschaft, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern, Einbürgerung, Staatsangehörigkeit, Einbürgerung des Ehegatten/Lebenspartners, Verleihung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English