Einbürgerung
Beschreibung
Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Antragstellerin oder der Antragsteller
- hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
- besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
- ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
- ist nicht vorbestraft,
- verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse,
- verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen,
- bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue),
- verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und
- bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
Für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Auskünfte dazu erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden der Städte und Gemeinden und bei kleineren Gemeinden der Kreisausschuss des Landkreises. Es wird in jedem Falle empfohlen, sich vor einer Antragstellung dort beraten zu lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Entgegennahme eines Einbürgerungsantrags sind in Hessen die Magistrate und Gemeindevorstände in Städten und Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern, im Übrigen die Kreisausschüsse der Landkreise, die sogenannten unteren Verwaltungsbehörden. Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, leitet die untere Verwaltungsbehörde den Vorgang elektronisch an das jeweilige Regierungspräsidium, die Einbürgerungsbehörde, weiter.
Hinweise für Kassel: Einbürgerung
Der Kreisausschuss des Landkreises Kassel ist zuständig für die Annahme von Einbürgerungsanträgen und die Beratung einbürgerungsinteressierter Personen mit Wohnsitz in den kreisangehörigen Kommunen Bad Emstal, Bad Karlshafen, Breuna, Espenau, Grebenstein, Habichtswald, Helsa, Immenhausen, Liebenau, Nieste, Naumburg, Reinhardshagen, Söhrewald, Trendelburg, Wesertal und Zierenberg.
Die Städte und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern beraten in Einbürgerungsangelegenheiten in eigener Zuständigkeit.
Ansprechpartner
Für Wesertal wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Formulare
Hinweise für Kassel: Einbürgerung
Anträge und weitere Formulare werden nach telefonischer Anforderung per Post oder E-Mail übersandt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Kassel: Einbürgerung
Die Beratung und Antragsannahme erfolgt für die Städte und Gemeinden unter 7.500 Einwohner beim Landkreis Kassel. Sollten Sie in einer Stadt/Gemeinde über 7.500 Einwohner wohnen, wenden Sie sich direkt an Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung, um die Einbürgerung zu beantragen.
Der Antrag wird nach einer ersten telefonischen Beratung per Mail oder per Post übersandt.
Nachdem der Antrag in einem persönlichen Beratungsgespräch angenommen wurde, wird er an das Regierungspräsidium Kassel zur Entscheidung weitergeleitet.
Das Regierungspräsidium stellt die Gebühr in Rechnung und tätigt die notwendigen Anfragen bei den Sicherheitsbehörden und der Ausländerbehörde.
Nach Vorlage der positiven Entscheidung händigt die Einbürgerungsbehörde des Landkreises Kassel die Urkunde aus.
Mit Aushändigung der Urkunde wird die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt.
Kosten
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare.
- Einbürgerung(Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Nationalität, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch, Staatsbürgerschaft, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern, Einbürgerung, Staatsangehörigkeit, Einbürgerung des Ehegatten/Lebenspartners, Verleihung