Einbürgerung Verleihung

    Einbürgerung

    Beschreibung

    Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    Die Antragstellerin oder der Antragsteller

    • hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
    • besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
    • ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
    • ist nicht vorbestraft,
    • verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse,
    • verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen,
    • bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue),
    • verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und
    • bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.

    Für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Auskünfte dazu erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden der Städte und Gemeinden und bei kleineren Gemeinden der Kreisausschuss des Landkreises. Es wird in jedem Falle empfohlen, sich vor einer Antragstellung dort beraten zu lassen.

    Hinweise für Wohratal: Einbürgerung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Entgegennahme eines Einbürgerungsantrags sind in Hessen die Magistrate und Gemeindevorstände in Städten und Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern, im Übrigen die Kreisausschüsse der Landkreise, die sogenannten unteren Verwaltungsbehörden. Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, leitet die untere Verwaltungsbehörde den Vorgang elektronisch an das jeweilige Regierungspräsidium, die Einbürgerungsbehörde, weiter.

    Ansprechpartner

    Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Lichtenholz 60

    35043 Marburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Marburg / Biedenkopf / Stadtallendorf:
    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag nach Terminvereinbarung.
    Mittwoch geschlossen.
    Unter https://termin.marburg-biedenkopf.de/ können Bürgerinnen und Bürger nun für zahlreiche Leistungen der Ausländerbehörde Termine selbstständig buchen.

    • Bitte nutzen Sie für Ihre Terminanfrage unsere Online-Terminverwaltung: Mit der digitalen Terminvergabe für Leistungen der Ausländerbehörde können Sie hier Termine bis zu acht Wochen im Voraus vereinbaren. Es werden zudem täglich neue Termine freigeschaltet.

    Internet

    Weitere Informationen

    Buslinien: Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße) Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1) Linie 6 (H Kreishaus B2) Linie MR-80 (H Kreishaus B4)

    Version

    Technisch geändert am 03.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachteam Ausländer Marburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Lichtenholz 60

    35043 Marburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Marburg / Biedenkopf / Stadtallendorf:
    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag nach Terminvereinbarung.
    Mittwoch geschlossen.
    Unter https://termin.marburg-biedenkopf.de/ können Bürgerinnen und Bürger nun für zahlreiche Leistungen der Ausländerbehörde Termine selbstständig buchen.

    • Bitte nutzen Sie für Ihre Terminanfrage unsere Online-Terminverwaltung: Mit der digitalen Terminvergabe für Leistungen der Ausländerbehörde können Sie hier Termine bis zu acht Wochen im Voraus vereinbaren. Es werden zudem täglich neue Termine freigeschaltet.

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Buslinien: Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße) Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1) Linie 6 (H Kreishaus B2) Linie MR-80 (H Kreishaus B4)

    Version

    Technisch geändert am 22.01.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wo finde ich weiterführende Informationen?

    Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare.

    • Einbürgerung
      (Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 13.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008

    Technisch geändert am 22.11.2024

    Stichwörter

    Einbürgerung, Einbürgerung des Ehegatten/Lebenspartners, Nationalität, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern, Verleihung, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch, Staatsbürgerschaft, Staatsangehörigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019