Einbürgerung
Beschreibung
Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
- mindestens 8 Jahre Inlandsaufenthalt
- Unterhaltsfähigkeit
- ausreichende Deutschkenntnisse
- staatsbürgerliches Grundwissen
- keine Mehrstaatigkeit
- nicht bestraft
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung
Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Einbürgerungsanträge werden von den Städten und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern, ansonsten vom Landkreis entgegengenommen. Dort findet auch eine Erstberatung statt.
Einbürgerungsbehörden sind in Hessen die 3 Regierungspräsidien: Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Gießen, Regierungspräsidium Kassel
Ansprechpartner
Gemeinde Merenberg - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Allendorfer Strasse 4
35799 Merenberg
Postanschrift
Allendorfer Straße 4
35799 Merenberg
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
- Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06471 9539-15
Telefon: 06471 9539-34
Telefax: 06471 9539-39
E-Mail: gemeindeverwaltung@merenberg.de
Internet
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Grundsatzangelegenheiten, Aufsicht und Allgemeine Ordnung
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 1
Postfach
65549 Limburg a. d. Lahn
Postanschrift
Postfach 1552
65535 Limburg a. d. Lahn
Kontakt
Telefax: 06431 296-391
E-Mail: 30.10@Limburg-Weilburg.de
Kontaktperson
Frau Juliane Ahner
Postanschrift
Gartenstraße 1
65549 Limburg a. d. Lahn
Telefon Festnetz: 06431 296-403
E-Mail: 30.13-16@limburg-weilburg.de
Formulare
Antrag auf Einbürgerung
Loyalitätserklärung
Informationsblatt des Regierungspräsidiums Gießen zur Datenschutzgrundverordnung
Merkblatt Verfassungstreue
Unterrichtung Verarbeitung personenbezogener Daten
Erklärung zum Antrag
Antragsunterlagen Einbürgerung
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachbereich Staatsangehörigkeitswesen, Einbürgerung
Beschreibung
Der Sachbereich Staatsangehörigkeitsrecht umfasst sämtliche mit der deutschen Staatsangehörigkeit in Verbindung stehenden Fragen. Weiterhin werden Einbürgerungsanträge von Personen bearbeitet, die in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern gemeldet sind.
Einbürgerung
Antrag auf Einbürgerung: Ebue-01-Antrag-Einbuergerung.pdf
Loyalitätserklärung: Ebue-04-Loyalitaetserklaerung.pdf
Merkblatt Verfassungstreue: Ebue-05-Merkblatt-Verfassungstreue.pdf
Erklärung zum Antrag: Ebue-06-Erklaerung-zum-Antrag.pdf
Unterrichtung Verarbeitung personenbezogener Daten: Ebue-07-Datenschutzunterrichtung.pdf
Informationsblatt des Regierungspräsidiums Gießen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Ebue-11-DSGVO-RPGi.pdf
Antragsunterlagen Einbürgerung: Ebue-Antragsunterlagen.pdf
Staatsangehörigkeitsausweis
Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit: Sta-01-Antrag-Feststellung-StA.pdf
Merkblatt zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit: Sta-02-Merkblatt-Feststellung-StA.pdf
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 1
Postfach
65549 Limburg a. d. Lahn
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie Termine in folgenden Servicezeiten:
Montag bis Mittwoch: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: 30.13-16@Limburg-Weilburg.de
Formulare
Antrag auf Einbürgerung
Erklärung zum Antrag
Loyalitätserklärung
Informationsblatt des Regierungspräsidiums Gießen zur Datenschutzgrundverordnung
Antragsunterlagen Einbürgerung
Merkblatt Verfassungstreue
Unterrichtung Verarbeitung personenbezogener Daten
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 21 - Hoheitsverwaltung, Sport, Zuständige Stelle nach § 73 BBiG und § 16 HBG
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare; darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten:
- Einbürgerung(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Nationalität, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern, Staatsangehörigkeit, Verleihung, Staatsbürgerschaft, Einbürgerung des Ehegatten/Lebenspartners, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch, Einbürgerung