Einbürgerung Verleihung
    99099002067000

    Einbürgerung

    Beschreibung

    Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    Die Antragstellerin oder der Antragsteller

    • hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
    • besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
    • ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
    • ist nicht vorbestraft,
    • verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse,
    • verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen,
    • bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue),
    • verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und
    • bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.

    Für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Auskünfte dazu erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden der Städte und Gemeinden und bei kleineren Gemeinden der Kreisausschuss des Landkreises. Es wird in jedem Falle empfohlen, sich vor einer Antragstellung dort beraten zu lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Entgegennahme eines Einbürgerungsantrags sind in Hessen die Magistrate und Gemeindevorstände in Städten und Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern, im Übrigen die Kreisausschüsse der Landkreise, die sogenannten unteren Verwaltungsbehörden. Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, leitet die untere Verwaltungsbehörde den Vorgang elektronisch an das jeweilige Regierungspräsidium, die Einbürgerungsbehörde, weiter.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Dornburg - Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus, Frickhofen, Egenolfstraße 26
    65599 Dornburg

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 25
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr. Nachmittags nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6436 9131-0

    Fax: +49 6436 9131-32

    E-Mail: Info@dornburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 21 - Einbürgerung und Hoheitsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    (Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)
    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
    35390 Gießen

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    Postanschrift


    Postfach 10 08 51
    35338 Gießen

    Hausanschrift

    (Besucheradresse)
    Liebigstraße 14 - 16
    35390 Gießen

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    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 641 303-0(Zentrale)

    Fax: +49 641 303-2197

    E-Mail: poststelle@rpgi.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wo finde ich weiterführende Informationen?

    Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare.

    • Einbürgerung
      (Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 13.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008
    Technisch geändert am 02.10.2025

    Stichwörter

    Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern, Einbürgerung des Ehegatten/Lebenspartners, Einbürgerung, Staatsbürgerschaft, Verleihung, Staatsangehörigkeit, Nationalität

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019