Einbürgerung
Beschreibung
Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
- mindestens 8 Jahre Inlandsaufenthalt
- Unterhaltsfähigkeit
- ausreichende Deutschkenntnisse
- staatsbürgerliches Grundwissen
- keine Mehrstaatigkeit
- nicht bestraft
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung
Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Einbürgerungsanträge werden von den Städten und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern, ansonsten vom Landkreis entgegengenommen. Dort findet auch eine Erstberatung statt.
Einbürgerungsbehörden sind in Hessen die 3 Regierungspräsidien: Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Gießen, Regierungspräsidium Kassel
Ansprechpartner
Ausländerbehörde - Abt. des Ordnungsamts
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Ute Friedrich
Martin Schneider
Zindan Demir
Anja Dudenhöfer
Christina Wanner
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 21 - Hoheitsverwaltung, Sport, Zuständige Stelle nach § 73 BBiG und § 16 HBG
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gießen: Spezialisierung
Die im Einzelfall vorzulegenden Unterlagen und die weiteren Schritte können in einem Beratungsgespräch geklärt werden.
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie findet diese Beratung derzeit ausschließlich per Telefon oder E-Mail () statt.
Nach erfolgter Beratung schicken wir Ihnen die Antragsunterlagen mit einer Liste der in Ihrem Fall erforderlichen Nachweise per Post.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare; darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten:
- Einbürgerung(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)
Hinweise für Gießen: Spezialisierung
Zur Stellung eines Einbürgerungsantrags wenden sich in Gießen wohnhafte Personen bitte direkt an die Ausländerbehörde der Stadt Gießen.
Nach einer umfassenden Vorprüfung wird das Ordnungsamt den Antrag mit einer Entscheidungsempfehlung an das Regierungspräsidium Gießen weiterleiten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Staatsangehörigkeit, Verleihung, Nationalität, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch, Einbürgerung des Ehegatten/Lebenspartners, Staatsbürgerschaft, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern, Einbürgerung