Einbürgerung
Beschreibung
Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Antragstellerin oder der Antragsteller
- hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
- besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
- ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
- ist nicht vorbestraft,
- verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse,
- verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen,
- bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue),
- verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und
- bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
Für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Auskünfte dazu erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden der Städte und Gemeinden und bei kleineren Gemeinden der Kreisausschuss des Landkreises. Es wird in jedem Falle empfohlen, sich vor einer Antragstellung dort beraten zu lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Entgegennahme eines Einbürgerungsantrags sind in Hessen die Magistrate und Gemeindevorstände in Städten und Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern, im Übrigen die Kreisausschüsse der Landkreise, die sogenannten unteren Verwaltungsbehörden. Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, leitet die untere Verwaltungsbehörde den Vorgang elektronisch an das jeweilige Regierungspräsidium, die Einbürgerungsbehörde, weiter.
Hinweise für Dreieich: Spezielle Hinweise für Stadt Dreieich
Zuständigkeit
Das Bürgerbüro der Stadt Dreieich ist zuständig für alle Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Dreieich. Dies ist der Fall, sofern Sie mit Hauptwohnsitz in Dreieich gemeldet sind.
Antragstellung
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und in Dreieich wohnen, wenden Sie sich an: einbuergerung@dreieich.de
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 21.2 - Einbürgerung (alle Drittstaaten außer Europa)
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (Stand Januar 2025)
- Bus: Linie F, FM, H, K, L, AIR, GB, M01, NHX, RH, WE1, WE2, X69, X71, X74, X78, 671, 672, 673, 693 (Stand Januar 2025)
- Haltestelle: Mathildenplatz
Linien:- Bus: Linie X14, X15, X69 (Stand Januar 2025)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
64278 Darmstadt
Öffnungszeiten
Das Servicebüro Einbürgerung ist von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet.
Bitte melden Sie sich an der Pforte im Wilhelminenhaus in der Wilhelminenstraße 1–3 in Darmstadt an.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6151 12-5341(Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund des hohen Telefonaufkommens mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Das Servicebüro kann nur allgemeine Auskünfte geben.)
E-Mail: einbuergerung@rpda.hessen.de
Internet
Stadt Dreieich - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Samstags (1. und 3. eines Monats):
08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Antrag auf Einbürgerung
Weitere Informationen
Stadt Dreieich - Einbürgerung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Internet
Formulare
Antrag auf Einbürgerung
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 21.1 - Einbürgerung (Europa, Türkei, Service)
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (Stand Januar 2025)
- Bus: Linie F, FM, H, K, L, AIR, GB, M01, NHX, RH, WE1, WE2, X69, X71, X74, X78, 671, 672, 673, 693 (Stand Januar 2025)
- Haltestelle: Mathildenplatz
Linien:- Bus: Linie X14, X15, X69 (Stand Januar 2025)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
64278 Darmstadt
Öffnungszeiten
Das Servicebüro Einbürgerung ist von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet.
Bitte melden Sie sich an der Pforte im Wilhelminenhaus in der Wilhelminenstraße 1–3 in Darmstadt an.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6151 12-5341(Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund des hohen Telefonaufkommens mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Das Servicebüro kann nur allgemeine Auskünfte geben.)
E-Mail: einbuergerung@rpda.hessen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dreieich: Spezielle Hinweise für Stadt Dreieich
Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Einbürgerungsantrag einzureichen:
Formulare und Erklärungen:
- Antrag auf Einbürgerung - Soll der Ehepartner auch eingebürgert werden, muss er ein eigenes Formular ausfüllen. Kinder über 16 Jahre müssen ebenfalls ein eigenes Formular ausfüllen.
- Bei Bürgern aus der EU oder der Schweiz: Merkblatt Staatsangehörige EU oder Schweiz (VOR Antragstellung)
Allgemeine Unterlagen:
- ein aktuelles Passfoto pro einzubürgernder Person
- gültiger Pass (bei EU-Bürgern reicht auch der gültige Personalausweis aus)
- gültiger Aufenthaltstitel (entfällt bei EU-Bürgern)
Personenstandsurkunden:
Bei allen ausländischen Dokumenten ist vorzulegen:
Ausländische Urkunde und deutsche Übersetzung durch einen in Deutschland ermächtigten Übersetzer für Gerichte und Notare
- Zugelassene Übersetzer finden Sie im Internet unter www.justiz-dolmetscher.deExternal Link
- Auch englischsprachige Urkunden müssen auf Deutsch übersetzt werden.
Ausländische Urkunde und deutsche Übersetzung durch einen in Deutschland ermächtigten Übersetzer für Gerichte und Notare.
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde / Abschrift aus dem Familienbuch - ggf. auch Vorehen (d.h. 1. Ehe, 2.Ehe, ...)
- Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten/Lebenspartners
- Sorgerechtsbeschluss / Negativbescheinigung vom Jugendamt oder Adoptionsbeschluss
Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache für über 16-jährige Antragsteller/innen:
Es reicht einer der folgenden Nachweise aus!
- B 1-Zeugnis oder höherwertiges Zeugnis (B 2 – C 2 oder TestDaF) - nur standardisierte
Prüfung von einem staatlich anerkannten Bildungsträger: Telc oder Goethe-Institut - Hauptschulabschluss oder höherwertiges Zeugnis einer deutschen Schule - nur Schulzeugnisse mit mindestens Note „4“ bzw. „ausreichend“ im Fach „Deutsch“ können anerkannt werden
- Abschlusszeugnis einer deutschen Berufsschule - nur Schulzeugnisse mit mindestens Note „4“ bzw. „ausreichend“ im Fach „Deutsch“ können anerkannt werden
- DSH-Prüfung / PNdS-Prüfung / Studienkolleg
- Abschlusszeugnis einer deutschen Hochschule
- Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses mit Deutschtest für Zuwanderer (Gesamtergebnis der Sprachkenntnisse B1)
Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache für unter 16-jährige Antragsteller/innen:
- aktuelle Schulbescheinigung
- alle Zeugnisse
Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung für über 16-jährige Antragsteller/innen:
Es reicht einer der folgenden Nachweise aus!
- mindestens Hauptschulabschlusszeugnis einer deutschen Schule - nur Schulzeugnisse mit mindestens
Note „4“ bzw. „ausreichend“ im Fach „Politik und Wirtschaft“ können
anerkannt werden - Abschlusszeugnis einer deutschen Berufsschule - nur Schulzeugnisse mit mindestens
Note „4“ bzw. „ausreichend“ im Fach „Politik und Wirtschaft“ können
anerkannt werden - Nachweis über den bestandenen Einbürgerungstest bzw. den Test „Leben in Deutschland“
- deutscher Studienabschluss in Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik-, Verwaltungswissenschaften
Einkommensnachweise:
- bei Angestellten: Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag und 1 aktuelle Gehaltsabrechnung
- bei Selbstständigen: Bescheinigung des Steuerberaters über die Einkünfte der letzten 6
Monate und letzter Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes - bei Bezug öffentlicher Leistungen: Bescheid über Arbeitslosengeld I, Bürgergeld,
Kinderzuschlag, Grundsicherung, Rente, Wohngeld, Elterngeld, Unterhaltsgeld oder BAföG
Es sind auch aktuelle Einkommensnachweise des Ehegatten/Lebenspartners vorzulegen.
Die Auflistung ist nicht abschließend, daher bleibt im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen vorbehalten.
Formulare
Hinweise für Dreieich: Spezielle Hinweise für Stadt Dreieich
- Merkblatt Staatsangehörige EU oder Schweiz (VOR Antragstellung)
- anlage_04-loyalitaetserklaerung.pdf
- anlage_03_unterrichtung_ueber_die_verarbeitung_personenbezogener_daten_0.pdf
- anlage_05-erklaerung_deutscher_ehepartner_ss_9_stag-1-2018.pdf
- anlage_02-erklaerung_zum_einbuergerungsantrag.pdf
- anlage_06-merkblatt_zur_verfassungstreue_und_absage_an_alle_formen_des_extremismus_002.pdf
- Antrag auf Einbürgerung
Voraussetzungen
Hinweise für Dreieich: Spezielle Hinweise für Stadt Dreieich
Welche Voraussetzungen müssen für eine Einbürgerung grundsätzlich erfüllt sein?
Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung:
- Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen bekennen.
Aufenthaltsrecht:
- Unbefristetes Aufenthaltsrecht oder einen befristeten Aufenthaltstitel, der nicht unter bestimmte Ausnahmen (§§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c)des Aufenthaltsgesetzes fällt. Informationen zu befristeten Aufenthaltstiteln (PDF).
Aufenthaltsdauer:
- Mindestens 5 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
- Verkürzung auf 3 Jahre möglich bei:
- Vorliegen eines bestandenen Zertifikates Deutsch der Stufe C 1 und
- Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und die Angehörigen und
- Besonderen Integrationsleistungen (z.B. gute schulische oder berufliche Leistungen, bürgerschaftliches Engagement).
- Oder: Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner von Deutschen können bereits nach 2 Jahren Ehe/Lebenspartnerschaft eingebürgert werden.
Lebensunterhalt:
- Kein Bezug von Sozialhilfe oder Bürgergeld.
- Ausnahmen:
- Sie sind auf Grund eines Abkommens zur Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik Deutschland oder als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 in die ehemalige Deutsche Demokratische Republik eingereist oder als Ehegatte im zeitlichen Zusammenhang nachgezogen und haben die Inanspruch-nahme von Sozialhilfe oder Bürgergeld nicht zu vertreten.
- Mindestens 20 Monate Vollzeitbeschäftigung in den letzten 24 Monaten.
- Ehegatten/Lebenspartner in familiärer Gemeinschaft mit einer Vollzeit erwerbstätigen Person und einem minderjährigen Kind.
Sprachkenntnisse:
- Ausreichende Deutschkenntnisse.
Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung:
- Nachweis durch Schulabschluss oder Einbürgerungstest.
Keine Vorstrafen:
- Kein Eintrag im Bundeszentralregister (außer Geldstrafen bis 90 Tagessätze) und keine laufenden Strafverfahren.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Dreieich: Spezielle Hinweise für Stadt Dreieich
Kontaktaufnahme:
- Vor Antragstellung bitte per E-Mail an einbuergerung@dreieich.de Kontakt aufnehmen, um die persönlichen Voraussetzungen zu klären.
Voraussetzungen prüfen:
- Bei Erfüllung der Voraussetzungen können Sie die Einbürgerungsformulare abholen und den Antrag stellen.
Erforderliche Unterlagen:
- Benötigt werden u.a. Personenstandsurkunden, Personaldokumente, Sprachnachweis, Einbürgerungstest, Einkommensnachweise. Die genauen Dokumente teilen wir Ihnen individuell mit.
Antragstellung:
- Jede Person ab 16 Jahren muss einen eigenen Antrag stellen. Kinder unter 16 Jahren können zusammen mit einem Elternteil eingebürgert werden.
- Vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Antragsabgabe per Telefon oder E-Mail.
- Bringen Sie alle Originaldokumente und Kopien mit.
Bearbeitung:
- Nach vollständiger Einreichung der Unterlagen wird der Antrag bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer kann mehrere Monate betragen.
- Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab.
Benachrichtigung:
- Bei positivem Ausgang erhalten Sie eine Benachrichtigung.
- Falls erforderlich, erhalten Sie eine Einbürgerungszusicherung zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit.
Einbürgerung abschließen:
- Nach Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit vereinbaren Sie einen Termin zur feierlichen Gelöbnisabgabe und erhalten die Einbürgerungsurkunde.
Dokumente beantragen:
- Mit der Einbürgerungsurkunde können Sie einen deutschen Personalausweis und Reisepass im Bürgeramt beantragen.
Dieser Ablauf kann je nach Einzelfall variieren.
Kosten
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare.
- Einbürgerung(Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 13.08.2024
Stichwörter
Eigenständige Einbürgerung von Ausländern, Staatsbürgerschaft, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch, Einbürgerung des Ehegatten/Lebenspartners, Einbürgerung, Nationalität, Verleihung, Staatsangehörigkeit