Einbürgerung Verleihung
    99099002067000

    Einbürgerung

    Beschreibung

    Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    Die Antragstellerin oder der Antragsteller

    • hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
    • besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
    • ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
    • ist nicht vorbestraft,
    • verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse,
    • verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen,
    • bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue),
    • verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und
    • bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.

    Für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Auskünfte dazu erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden der Städte und Gemeinden und bei kleineren Gemeinden der Kreisausschuss des Landkreises. Es wird in jedem Falle empfohlen, sich vor einer Antragstellung dort beraten zu lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Entgegennahme eines Einbürgerungsantrags sind in Hessen die Magistrate und Gemeindevorstände in Städten und Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern, im Übrigen die Kreisausschüsse der Landkreise, die sogenannten unteren Verwaltungsbehörden. Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, leitet die untere Verwaltungsbehörde den Vorgang elektronisch an das jeweilige Regierungspräsidium, die Einbürgerungsbehörde, weiter.

    Hinweise für Dreieich: Spezielle Hinweise für Stadt Dreieich

    Zuständigkeit

    Das Bürgerbüro der Stadt Dreieich ist zuständig für alle Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Dreieich. Dies ist der Fall, sofern Sie mit Hauptwohnsitz in Dreieich gemeldet sind. 

    Antragstellung

    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und in Dreieich wohnen, wenden Sie sich an: einbuergerung@dreieich.de

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 21.2 - Einbürgerung (alle Drittstaaten außer Europa)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1–3

    64283 Darmstadt

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    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (Stand Januar 2025)
      • Bus: Linie F, FM, H, K, L, AIR, GB, M01, NHX, RH, WE1, WE2, X69, X71, X74, X78, 671, 672, 673, 693 (Stand Januar 2025)
    • Haltestelle: Mathildenplatz
      Linien:
      • Bus: Linie X14, X15, X69 (Stand Januar 2025)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    64278 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Das Servicebüro Einbürgerung ist von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet.
    Bitte melden Sie sich an der Pforte im Wilhelminenhaus in der Wilhelminenstraße 1–3 in Darmstadt an.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6151 12-5341(Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund des hohen Telefonaufkommens mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Das Servicebüro kann nur allgemeine Auskünfte geben.)

    E-Mail: einbuergerung@rpda.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Dreieich - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 45

    63303 Dreieich

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr
    Mittwoch 14:00 - 19:00 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Samstags (1. und 3. eines Monats):

    08:30 bis 12:00 Uhr


    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06103 601-118

    Telefon Festnetz: 06103 601-119

    E-Mail: buergerbuero@dreieich.de

    Formulare

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Dreieich - Einbürgerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 45

    63303 Dreieich

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr
    Mittwoch 14:00 - 19:00 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 21.1 - Einbürgerung (Europa, Türkei, Service)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1–3

    64283 Darmstadt

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    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (Stand Januar 2025)
      • Bus: Linie F, FM, H, K, L, AIR, GB, M01, NHX, RH, WE1, WE2, X69, X71, X74, X78, 671, 672, 673, 693 (Stand Januar 2025)
    • Haltestelle: Mathildenplatz
      Linien:
      • Bus: Linie X14, X15, X69 (Stand Januar 2025)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    64278 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Das Servicebüro Einbürgerung ist von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet.
    Bitte melden Sie sich an der Pforte im Wilhelminenhaus in der Wilhelminenstraße 1–3 in Darmstadt an.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6151 12-5341(Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund des hohen Telefonaufkommens mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Das Servicebüro kann nur allgemeine Auskünfte geben.)

    E-Mail: einbuergerung@rpda.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dreieich: Spezielle Hinweise für Stadt Dreieich

    Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Einbürgerungsantrag einzureichen:

    Formulare und Erklärungen:

    Allgemeine Unterlagen:

    • ein aktuelles Passfoto pro einzubürgernder Person
    • gültiger Pass (bei EU-Bürgern reicht auch der gültige Personalausweis aus)
    • gültiger Aufenthaltstitel (entfällt bei EU-Bürgern)

    Personenstandsurkunden:

         

    Bei allen ausländischen Dokumenten ist vorzulegen:
    Ausländische Urkunde und deutsche Übersetzung durch einen in Deutschland ermächtigten Übersetzer für Gerichte und Notare
    - Zugelassene Übersetzer finden Sie im Internet unter www.justiz-dolmetscher.deExternal Link
    - Auch englischsprachige Urkunden müssen auf Deutsch übersetzt werden.

    Ausländische Urkunde und deutsche Übersetzung durch einen in Deutschland ermächtigten Übersetzer für Gerichte und Notare.

    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde / Abschrift aus dem Familienbuch - ggf. auch Vorehen (d.h. 1. Ehe, 2.Ehe, ...)
    • Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten/Lebenspartners
    • Sorgerechtsbeschluss / Negativbescheinigung vom Jugendamt oder Adoptionsbeschluss

    Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache für über 16-jährige Antragsteller/innen:
    Es reicht einer der folgenden Nachweise aus!

    • B 1-Zeugnis oder höherwertiges Zeugnis (B 2 – C 2 oder TestDaF) - nur standardisierte
      Prüfung von einem staatlich anerkannten Bildungsträger: Telc oder 
      Goethe-Institut
    • Hauptschulabschluss oder höherwertiges Zeugnis einer deutschen Schule - nur Schulzeugnisse mit mindestens Note „4“ bzw. „ausreichend“ im Fach „Deutsch“ können anerkannt werden
    • Abschlusszeugnis einer deutschen Berufsschule - nur Schulzeugnisse mit mindestens Note „4“ bzw. „ausreichend“ im Fach „Deutsch“ können anerkannt werden
    • DSH-Prüfung / PNdS-Prüfung / Studienkolleg
    • Abschlusszeugnis einer deutschen Hochschule
    • Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses mit Deutschtest für Zuwanderer (Gesamtergebnis der Sprachkenntnisse B1)

    Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache für unter 16-jährige Antragsteller/innen:

    • aktuelle Schulbescheinigung
    • alle Zeugnisse

    Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung für über 16-jährige Antragsteller/innen:
    Es reicht einer der folgenden Nachweise aus!

    • mindestens Hauptschulabschlusszeugnis einer deutschen Schule - nur Schulzeugnisse mit mindestens
      Note „4“ bzw. „ausreichend“ im Fach „Politik und Wirtschaft“ können
      anerkannt werden
    • Abschlusszeugnis einer deutschen Berufsschule - nur Schulzeugnisse mit mindestens
      Note „4“ bzw. „ausreichend“ im Fach „Politik und Wirtschaft“ können
      anerkannt werden
    • Nachweis über den bestandenen Einbürgerungstest bzw. den Test „Leben in Deutschland“ 
    • deutscher Studienabschluss in Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik-, Verwaltungswissenschaften

    Einkommensnachweise:

    • bei Angestellten: Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag und 1 aktuelle Gehaltsabrechnung
    • bei Selbstständigen: Bescheinigung des Steuerberaters über die Einkünfte der letzten 6
      Monate und letzter Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes
    • bei Bezug öffentlicher Leistungen: Bescheid über Arbeitslosengeld I, Bürgergeld,
      Kinderzuschlag, Grundsicherung, Rente, Wohngeld, Elterngeld, Unterhaltsgeld oder BAföG

           Es sind auch aktuelle Einkommensnachweise des Ehegatten/Lebenspartners vorzulegen.

    Die Auflistung ist nicht abschließend, daher bleibt im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen vorbehalten.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dreieich: Spezielle Hinweise für Stadt Dreieich

    Welche Voraussetzungen müssen für eine Einbürgerung grundsätzlich erfüllt sein?

    Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung:

    • Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen bekennen.

    Aufenthaltsrecht:

    • Unbefristetes Aufenthaltsrecht oder einen befristeten Aufenthaltstitel, der nicht unter bestimmte Ausnahmen (§§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c)des Aufenthaltsgesetzes fällt. Informationen zu befristeten Aufenthaltstiteln (PDF).

    Aufenthaltsdauer:

    • Mindestens 5 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
    • Verkürzung auf 3 Jahre möglich bei:
      • Vorliegen eines bestandenen Zertifikates Deutsch der Stufe C 1 und
      • Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und die Angehörigen und
      • Besonderen Integrationsleistungen (z.B. gute schulische oder berufliche Leistungen, bürgerschaftliches Engagement).
    • Oder: Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner von Deutschen können bereits nach 2 Jahren Ehe/Lebenspartnerschaft eingebürgert werden.

    Lebensunterhalt:

    • Kein Bezug von Sozialhilfe oder Bürgergeld.
    • Ausnahmen:
      • Sie sind auf Grund eines Abkommens zur Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik Deutschland oder als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 in die ehemalige Deutsche Demokratische Republik eingereist oder als Ehegatte im zeitlichen Zusammenhang nachgezogen und haben die Inanspruch-nahme von Sozialhilfe oder Bürgergeld nicht zu vertreten.
      • Mindestens 20 Monate Vollzeitbeschäftigung in den letzten 24 Monaten.
      • Ehegatten/Lebenspartner in familiärer Gemeinschaft mit einer Vollzeit erwerbstätigen Person und einem minderjährigen Kind.

    Sprachkenntnisse:

    • Ausreichende Deutschkenntnisse.

    Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung:

    • Nachweis durch Schulabschluss oder Einbürgerungstest.

    Keine Vorstrafen:

    • Kein Eintrag im Bundeszentralregister (außer Geldstrafen bis 90 Tagessätze) und keine laufenden Strafverfahren.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dreieich: Spezielle Hinweise für Stadt Dreieich

    Kontaktaufnahme:

    • Vor Antragstellung bitte per E-Mail an einbuergerung@dreieich.de Kontakt aufnehmen, um die persönlichen Voraussetzungen zu klären.

    Voraussetzungen prüfen:

    • Bei Erfüllung der Voraussetzungen können Sie die Einbürgerungsformulare abholen und den Antrag stellen.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Benötigt werden u.a. Personenstandsurkunden, Personaldokumente, Sprachnachweis, Einbürgerungstest, Einkommensnachweise. Die genauen Dokumente teilen wir Ihnen individuell mit.

    Antragstellung:

    • Jede Person ab 16 Jahren muss einen eigenen Antrag stellen. Kinder unter 16 Jahren können zusammen mit einem Elternteil eingebürgert werden.
    • Vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Antragsabgabe per Telefon oder E-Mail.
    • Bringen Sie alle Originaldokumente und Kopien mit.

    Bearbeitung:

    • Nach vollständiger Einreichung der Unterlagen wird der Antrag bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer kann mehrere Monate betragen.
    • Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab.

    Benachrichtigung:

    • Bei positivem Ausgang erhalten Sie eine Benachrichtigung.
    • Falls erforderlich, erhalten Sie eine Einbürgerungszusicherung zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit.

    Einbürgerung abschließen:

    • Nach Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit vereinbaren Sie einen Termin zur feierlichen Gelöbnisabgabe und erhalten die Einbürgerungsurkunde.

    Dokumente beantragen:

    • Mit der Einbürgerungsurkunde können Sie einen deutschen Personalausweis und Reisepass im Bürgeramt beantragen.

    Dieser Ablauf kann je nach Einzelfall variieren.

    Kosten

    Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wo finde ich weiterführende Informationen?

    Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare.

    • Einbürgerung
      (Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 13.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008

    Technisch geändert am 22.11.2024

    Stichwörter

    Eigenständige Einbürgerung von Ausländern, Staatsbürgerschaft, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch, Einbürgerung des Ehegatten/Lebenspartners, Einbürgerung, Nationalität, Verleihung, Staatsangehörigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019