Einbürgerung
Beschreibung
Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Antragstellerin oder der Antragsteller
- hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
- besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
- ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
- ist nicht vorbestraft,
- verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse,
- verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen,
- bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue),
- verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und
- bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
Für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Auskünfte dazu erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden der Städte und Gemeinden und bei kleineren Gemeinden der Kreisausschuss des Landkreises. Es wird in jedem Falle empfohlen, sich vor einer Antragstellung dort beraten zu lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Entgegennahme eines Einbürgerungsantrags sind in Hessen die Magistrate und Gemeindevorstände in Städten und Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern, im Übrigen die Kreisausschüsse der Landkreise, die sogenannten unteren Verwaltungsbehörden. Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, leitet die untere Verwaltungsbehörde den Vorgang elektronisch an das jeweilige Regierungspräsidium, die Einbürgerungsbehörde, weiter.
Ansprechpartner
Gemeinde Neu-Anspach - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 26
61267 Neu-Anspach
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Die Fachabteilungen erreichen Sie nach Vereinbarung.
Kontaktperson
Jaqueline Loll
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06081 1025-5000
Fax: +49 6081 1025-9052
E-Mail: jaqueline.loll@neu-anspach.de
Gemeinde Neu-Anspach - Standesamt
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 26
61267 Neu-Anspach
Öffnungszeiten
Die Fachabteilungen erreichen Sie nach Vereinbarung.
Kontaktperson
Kirstin Schmidt
Postanschrift
Bahnhofstraße 26
61267 Neu-Anspach
Fax: +49 6081 1025-9034
Telefon Festnetz: +49 6081 1025-3411
E-Mail: standesamt@neu-anspach.de
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 21.2 (alle Drittstaaten außer EU)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: +49 6151 12-5857
Telefax: +49 611 32764-2038
Internet
Hochtaunuskreis - Ausländer, Flüchtlinge und Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkhaus A und B
Anzahl der Stellplätze: 106
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Landratsamt
Linien:- Bus: Linie 17
- Bus: Linie 7
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06172 999-0
Telefax: 06172 999-9800
E-Mail: auslaenderbehoerde@hochtaunuskreis.de
E-Mail: asyl@hochtaunuskreis.de
Internet
Stichwörter
Aufenthalt, Aufenthaltstitel, Ausländer, Ausländeramt, Ausländerbehörde, Blaue Karte, Flüchtlinge, Personenstandwesen, Visum
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 21.1 - Einbürgerung (Europa, Türkei, Service)
Adresse
Hausanschrift
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
(Wichtiger Hinweis Das Servicebüro Einbürgerung ist von Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 13 Uhr geöffnet. Bitte melden Sie sich an der Pforte im Wilhelminenhaus in der Wilhelminenstraße 1-3 in Darmstadt an.)
Haltestellen
- Haltestelle: Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
- Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: +49 6151 12-5857
Telefax: +49 611 32764-2038
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare.
- Einbürgerung(Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Nationalität, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch, Staatsbürgerschaft, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern, Einbürgerung, Staatsangehörigkeit, Einbürgerung des Ehegatten/Lebenspartners, Verleihung