Einbürgerung
Beschreibung
Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Antragstellerin oder der Antragsteller
- hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
- besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
- ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
- ist nicht vorbestraft,
- verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse,
- verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen,
- bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue),
- verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und
- bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
Für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Auskünfte dazu erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden der Städte und Gemeinden und bei kleineren Gemeinden der Kreisausschuss des Landkreises. Es wird in jedem Falle empfohlen, sich vor einer Antragstellung dort beraten zu lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Entgegennahme eines Einbürgerungsantrags sind in Hessen die Magistrate und Gemeindevorstände in Städten und Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern, im Übrigen die Kreisausschüsse der Landkreise, die sogenannten unteren Verwaltungsbehörden. Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, leitet die untere Verwaltungsbehörde den Vorgang elektronisch an das jeweilige Regierungspräsidium, die Einbürgerungsbehörde, weiter.
Hinweise für Büttelborn: Einbürgerung
Die Gemeinde Büttelborn nimmt Einbürgerungsanträge als Untere Verwaltungsbehörde entgegen.
Zuständige Einbürgerungsbehörde ist das Regierungspräsidium (RP) in Darmstadt, Wilhelminenhaus, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 21.2 (alle Drittstaaten außer EU)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: +49 6151 12-5857
Telefax: +49 611 32764-2038
Internet
Landkreis Groß-Gerau - Ausländer- und Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06152 989-302(Ausländerwesen)
Telefon: 06152 989-307(Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen)
Telefax: 06152 989-99390(Ausländerwesen)
Telefax: 06152 989-390(Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen)
E-Mail: ala@kreisgg.de(Ausländerwesen)
E-Mail: status@kreisgg.de(Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen)
Internet
Gemeinde Büttelborn - Ordnungs- und Personenstandsverwaltung - Fachdienst 22
Adresse
Postanschrift
Mainzer Straße 13
Postfach
64572 Büttelborn
(Rathaus)
Postanschrift
Postfach 120
64570 Büttelborn
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr * "Dienstags geschlossen: Gewerbe- und Standesamt"
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis: Sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06152 1788-71
Telefon: 06152 1788-72
Telefax: 06152 1788-98
Telefax: 06152 1799-97
E-Mail: ordnungsamt@buettelborn.de
E-Mail: standesamt@buettelborn.de
Kontaktperson
Frau Silvia Steinmetz
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 120
64570 Büttelborn
Fax: 06152 1788-98
Telefon Festnetz: 06152 1788-82
E-Mail: s.steinmetz@buettelborn.de
Frau Ilonka Laun
Postanschrift
Mainzer Straße 13
64572 Büttelborn
Postfachadresse
Postfach 120
64570 Büttelborn
Telefon Festnetz: 06152 1788-81
Fax: 06152 1788-98
E-Mail: i.laun@buettelborn.de
Internet
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 21.1 - Einbürgerung (Europa, Türkei, Service)
Adresse
Hausanschrift
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
(Wichtiger Hinweis Das Servicebüro Einbürgerung ist von Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 13 Uhr geöffnet. Bitte melden Sie sich an der Pforte im Wilhelminenhaus in der Wilhelminenstraße 1-3 in Darmstadt an.)
Haltestellen
- Haltestelle: Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
- Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: +49 6151 12-5857
Telefax: +49 611 32764-2038
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare.
- Einbürgerung(Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Einbürgerung, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern, Staatsangehörigkeit, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch, Staatsbürgerschaft, Nationalität, Verleihung, Einbürgerung des Ehegatten/Lebenspartners