Einbürgerung Ausstellung

    Einbürgerung

    Beschreibung

    Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

    • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
    • mindestens 8 Jahre Inlandsaufenthalt
    • Unterhaltsfähigkeit
    • ausreichende Deutschkenntnisse
    • staatsbürgerliches Grundwissen
    • keine Mehrstaatigkeit
    • nicht bestraft
    • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung

    Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.

    Hinweise für Viernheim: Einbürgerung

    Zu erfüllen sind je nach Rechtsgrundlage bestimmte staatsbürgerliche und kulturelle Voraussetzungen, Aufenthaltszeiten und wirtschaftliche Voraussetzungen.
    Die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse muss gegeben sein. U.a. müssen Deutschkenntnisse sowie Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung nachgewiesen werden und es ist eine Loyalitätserklärung abzugeben.

    Grundsatz ist die Vermeidung von Mehrstaatigkeit.

    Weitere Informationen finden Sie unter www.einbuergerung.de

    Das neue Einbürgerungsgesetz trat am 27.06.2024 in Kraft. 

    Jede(er), der einen Einbürgerungsantrag stellen möchte, kann sich gerne per E-Mail mit seinem Namen, Geburtsdatum, Anschrift, Nationalität und Familienstand an standesamt@viernheim.de wenden.

    Anträge, Merkblätter und weitere Unterlagen werden Ihnen dann per Post zugesendet.
    Bitte beachten Sie den Flyer für den Einbürgerungsvorausssetzungen .

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Einbürgerungsanträge werden von den Städten und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern, ansonsten vom Landkreis entgegengenommen. Dort findet auch eine Erstberatung statt.

    Einbürgerungsbehörden sind in Hessen die 3 Regierungspräsidien: Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Gießen, Regierungspräsidium Kassel

     

    Hinweise für Bergstraße: Einbürgerung

    Kreiszuständigkeit bei Anträgen auf Einbürgerung der Einwohner von kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit weniger als 7500 Einwohnern ist der Kreis zuständig (Absteinach, Einhausen, Gorxheimertal, Grasellenbach, Groß-Rohrheim, Hirschhorn, Lautertal, Lindenfels, Neckarsteinach, Zwingenberg). Bei Einwohnern von Städten und Gemeinden mit mehr als 7500 Einwohnern ist die Stadt/ Gemeindeverwaltung in diesen Fällen zuständig.(Einbürgerungsbehörde ist das Regierungspräsidium in Darmstadt für im Kreis Bergstraße lebende Ausländer)

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 21.2 (alle Drittstaaten außer EU)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Viernheim - Amt für Soziales und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kettelerstraße 3

    68519 Viernheim

    (Altes Rathaus)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Am Neuen Markt
    Anzahl der Stellplätze: 110
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathausstraße / Fußgängerzone
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 612

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Kontakt

    Telefon: 06204 988-0(Zentrale Rufnummer für Heiraten in Viernheim 06204 988-333)

    Telefax: 06204 988-384

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Kontaktlos bezahlen, Bezahlsysteme, Bargeldlose Zahlung

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(ePayment), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(Barzahlung), Some(Kontaktlos zahlen (Bezahldienste über NFC))

    Stichwörter

    Heirat, Sozialamt, Sozialhilfeantrag, Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 21.1 - Einbürgerung (Europa, Türkei, Service)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    (Wichtiger Hinweis Das Servicebüro Einbürgerung ist von Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 13 Uhr geöffnet. Bitte melden Sie sich an der Pforte im Wilhelminenhaus in der Wilhelminenstraße 1-3 in Darmstadt an.)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
      • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viernheim: Einbürgerung

    Je nach Rechtsgrundlage:

    • Antrag mit Erklärungen/Merkblättern
    • Reisepass oder Reiseausweis
    • elektronischer Aufenthaltstitel (wenn vorhanden)
    • EU-Bürger: EU-Freizügigkeitsbescheinigung  (wenn vorhanden)
    • Passbild
    • Geburts- oder Heiratsurkunde (ausländische Urkunden mit Übersetzung)
    • Einkommensnachweis (bei Bezug von Sozialhilfe oder ALG II ist von Ihnen eine Stellungnahme abzugeben, warum Sie aus Ihrer persönlichen Sicht auf den Leistungsbezug angewiesen sind)
    • aktueller Rentenversicherungsverlauf
    • Abschlusszeugnis einer deutschen Schule
      oder
      Zertifikat Deutsch B1 (oder höher) und Einbürgerungstest

    HINWEIS

    Der Antrag ist mit den dazugehörigen Unterlagen im Original an der Information am Rathauseingang abzugeben oder in den Briefkasten des Rathauses einzuwerfen.

    Die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.

    Unserer Mitarbeitenden setzen sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zum persönlichen Unterschreiben der Formulare zu vereinbaren.

    Formulare

    Hinweise für Viernheim: Einbürgerung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Viernheim: Einbürgerung

    Bearbeitungsdauer: 1 - 3 Jahre

    Kosten

    Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wo finde ich weiterführende Informationen?

    Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare; darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Eigenständige Einbürgerung von Ausländern, Nationalität, Einbürgerung, Staatsbürgerschaft, Staatsangehörigkeit, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch, Einbürgerung des Ehegatten/Lebenspartners, Verleihung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English