Einbürgerung
Beschreibung
Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Antragstellerin oder der Antragsteller
- hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
- besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
- ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
- ist nicht vorbestraft,
- verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse,
- verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen,
- bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue),
- verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und
- bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
Für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Auskünfte dazu erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden der Städte und Gemeinden und bei kleineren Gemeinden der Kreisausschuss des Landkreises. Es wird in jedem Falle empfohlen, sich vor einer Antragstellung dort beraten zu lassen.
Hinweise für Viernheim: Einbürgerung
Zu erfüllen sind je nach Rechtsgrundlage bestimmte staatsbürgerliche und kulturelle Voraussetzungen, Aufenthaltszeiten und wirtschaftliche Voraussetzungen.
Die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse muss gegeben sein. U.a. müssen Deutschkenntnisse sowie Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung nachgewiesen werden und es ist eine Loyalitätserklärung abzugeben.
Grundsatz ist die Vermeidung von Mehrstaatigkeit.
Weitere Informationen finden Sie unter www.einbuergerung.de
Das neue Einbürgerungsgesetz trat am 27.06.2024 in Kraft.
Jede(er), der einen Einbürgerungsantrag stellen möchte, kann sich gerne per E-Mail mit seinem Namen, Geburtsdatum, Anschrift, Nationalität und Familienstand an standesamt@viernheim.de wenden.
Anträge, Merkblätter und weitere Unterlagen werden Ihnen dann per Post zugesendet.
Bitte beachten Sie den Flyer für den Einbürgerungsvorausssetzungen .
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Entgegennahme eines Einbürgerungsantrags sind in Hessen die Magistrate und Gemeindevorstände in Städten und Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern, im Übrigen die Kreisausschüsse der Landkreise, die sogenannten unteren Verwaltungsbehörden. Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, leitet die untere Verwaltungsbehörde den Vorgang elektronisch an das jeweilige Regierungspräsidium, die Einbürgerungsbehörde, weiter.
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Kreiszuständigkeit bei Anträgen auf Einbürgerung der Einwohner von kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit weniger als 7500 Einwohnern ist der Kreis zuständig (Absteinach, Einhausen, Gorxheimertal, Grasellenbach, Groß-Rohrheim, Hirschhorn, Lautertal, Lindenfels, Neckarsteinach, Zwingenberg). Bei Einwohnern von Städten und Gemeinden mit mehr als 7500 Einwohnern ist die Stadt/ Gemeindeverwaltung in diesen Fällen zuständig.(Einbürgerungsbehörde ist das Regierungspräsidium in Darmstadt für im Kreis Bergstraße lebende Ausländer)
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 21.2 (alle Drittstaaten außer EU)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: +49 6151 12-5857
Telefax: +49 611 32764-2038
Internet
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 21.1 - Einbürgerung (Europa, Türkei, Service)
Adresse
Hausanschrift
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
(Wichtiger Hinweis Das Servicebüro Einbürgerung ist von Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 13 Uhr geöffnet. Bitte melden Sie sich an der Pforte im Wilhelminenhaus in der Wilhelminenstraße 1-3 in Darmstadt an.)
Haltestellen
- Haltestelle: Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
- Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: +49 6151 12-5857
Telefax: +49 611 32764-2038
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Viernheim: Einbürgerung
Je nach Rechtsgrundlage:
- Antrag mit Erklärungen/Merkblättern
- Reisepass oder Reiseausweis
- elektronischer Aufenthaltstitel (wenn vorhanden)
- EU-Bürger: EU-Freizügigkeitsbescheinigung (wenn vorhanden)
- Passbild
- Geburts- oder Heiratsurkunde (ausländische Urkunden mit Übersetzung)
- Einkommensnachweis (bei Bezug von Sozialhilfe oder ALG II ist von Ihnen eine Stellungnahme abzugeben, warum Sie aus Ihrer persönlichen Sicht auf den Leistungsbezug angewiesen sind)
- aktueller Rentenversicherungsverlauf
- Abschlusszeugnis einer deutschen Schule
oder
Zertifikat Deutsch B1 (oder höher) und Einbürgerungstest
HINWEIS
Der Antrag ist mit den dazugehörigen Unterlagen im Original an der Information am Rathauseingang abzugeben oder in den Briefkasten des Rathauses einzuwerfen.
Die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.
Unserer Mitarbeitenden setzen sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zum persönlichen Unterschreiben der Formulare zu vereinbaren.
Formulare
Hinweise für Viernheim: Einbürgerung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Hinweise für Viernheim: Einbürgerung
Bearbeitungsdauer: 1 - 3 Jahre
Kosten
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare.
- Einbürgerung(Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz)
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Nationalität, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch, Staatsbürgerschaft, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern, Einbürgerung, Staatsangehörigkeit, Einbürgerung des Ehegatten/Lebenspartners, Verleihung