Einbürgerung Verleihung
    99099002067000

    Einbürgerung

    Beschreibung

    Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    Die Antragstellerin oder der Antragsteller

    • hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
    • besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
    • ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
    • ist nicht vorbestraft,
    • verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse,
    • verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen,
    • bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue),
    • verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und
    • bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.

    Für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Auskünfte dazu erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden der Städte und Gemeinden und bei kleineren Gemeinden der Kreisausschuss des Landkreises. Es wird in jedem Falle empfohlen, sich vor einer Antragstellung dort beraten zu lassen.

    Online-Dienst

    Einbürgerung beantragen

    ID: L100001_430943348

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 01.10.2025

    Technisch geändert am 01.10.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Entgegennahme eines Einbürgerungsantrags sind in Hessen die Magistrate und Gemeindevorstände in Städten und Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern, im Übrigen die Kreisausschüsse der Landkreise, die sogenannten unteren Verwaltungsbehörden. Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, leitet die untere Verwaltungsbehörde den Vorgang elektronisch an das jeweilige Regierungspräsidium, die Einbürgerungsbehörde, weiter.

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Bei Anträgen auf Einbürgerung der Einwohner von kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit weniger als 7500 Einwohnern ist der Kreis zuständig:

    •  Absteinach, 
    • Einhausen, 
    • Gorxheimertal, 
    • Grasellenbach, 
    • Groß-Rohrheim, 
    • Hirschhorn, 
    • Lautertal, 
    • Lindenfels, 
    • Neckarsteinach, 
    • Zwingenberg.

    Bei Einwohnern von Städten und Gemeinden mit mehr als 7500 Einwohnern ist die Stadt bzw. Gemeindeverwaltung zuständig. Die Einbürgerungsbehörde ist das Regierungspräsidium in Darmstadt für im Kreis Bergstraße lebende Ausländer.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Standesamtsaufsicht, Visum, Einbürgerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Graben 15

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 11:30 Uhr
    Montag bis Mittwoch 14:00 - 15:30 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Erklärung des Verpflichtungsgebers / Verpflichtungserklärung (pdf)
    Einkommensbescheinigung für Selbstständige (pdf)

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 21.2 - Einbürgerung (alle Drittstaaten außer Europa)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1–3

    64283 Darmstadt

    Kontakt speichern

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (Stand Januar 2025)
      • Bus: Linie F, FM, H, K, L, AIR, GB, M01, NHX, RH, WE1, WE2, X69, X71, X74, X78, 671, 672, 673, 693 (Stand Januar 2025)
    • Haltestelle: Mathildenplatz
      Bus: Linie X14, X15, X69 (Stand Januar 2025)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    64278 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Das Servicebüro Einbürgerung ist von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet.
    Bitte melden Sie sich an der Pforte im Wilhelminenhaus in der Wilhelminenstraße 1–3 in Darmstadt an.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6151 12-5341(Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund des hohen Telefonaufkommens mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Das Servicebüro kann nur allgemeine Auskünfte geben.)

    E-Mail: einbuergerung@rpda.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 21.1 - Einbürgerung (Europa, Türkei, Service)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1–3

    64283 Darmstadt

    Kontakt speichern

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (Stand Januar 2025)
      • Bus: Linie F, FM, H, K, L, AIR, GB, M01, NHX, RH, WE1, WE2, X69, X71, X74, X78, 671, 672, 673, 693 (Stand Januar 2025)
    • Haltestelle: Mathildenplatz
      Bus: Linie X14, X15, X69 (Stand Januar 2025)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    64278 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Das Servicebüro Einbürgerung ist von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet.
    Bitte melden Sie sich an der Pforte im Wilhelminenhaus in der Wilhelminenstraße 1–3 in Darmstadt an.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6151 12-5341(Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund des hohen Telefonaufkommens mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Das Servicebüro kann nur allgemeine Auskünfte geben.)

    E-Mail: einbuergerung@rpda.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wo finde ich weiterführende Informationen?

    Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare.

    • Einbürgerung
      (Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz)

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 13.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008

    Technisch geändert am 02.10.2025

    Stichwörter

    Verleihung, Staatsbürgerschaft, Einbürgerung, Staatsangehörigkeit, Einbürgerung des Ehegatten/Lebenspartners, Nationalität, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019