Einbürgerung
Beschreibung
Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Antragstellerin oder der Antragsteller
- hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
- besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
- ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
- ist nicht vorbestraft,
- verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse,
- verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen,
- bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue),
- verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und
- bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
Für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Auskünfte dazu erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden der Städte und Gemeinden und bei kleineren Gemeinden der Kreisausschuss des Landkreises. Es wird in jedem Falle empfohlen, sich vor einer Antragstellung dort beraten zu lassen.
Hinweise für Darmstadt: Einbürgerung einer Ausländerin / eines Ausländers
Wenn Sie in Darmstadt wohnen, können Sie bei uns Ihren Antrag auf Einbürgerung abgeben.
Für die Anspruchseinbürgerung gelten folgende Voraussetzungen:
1. Sie leben schon fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland
2. Sie haben ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
3. Sie haben ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
4. Sie können Ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB II oder SGB XII sichern
5. Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Aufenthaltserlaubnis (NICHT möglich ist die Einbürgerungen mit einem Aufenthalt nach den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f,19, 19b, 19e, 20, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und §104c des Aufenthaltsgesetzes)
- Freizügigkeit (für Personen mit EU-Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit der Schweiz bzw. deren Familienangehörige)
- Blaue Karte EU
6. Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden
7. Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt
8. Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Entgegennahme eines Einbürgerungsantrags sind in Hessen die Magistrate und Gemeindevorstände in Städten und Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern, im Übrigen die Kreisausschüsse der Landkreise, die sogenannten unteren Verwaltungsbehörden. Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, leitet die untere Verwaltungsbehörde den Vorgang elektronisch an das jeweilige Regierungspräsidium, die Einbürgerungsbehörde, weiter.
Ansprechpartner
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen, Sachgebiet Staatsangehörigkeitsstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nach Terminvereinbarung - nähere Informationen hierzu erhalten Sie über www.darmstadt.de/einbuergerung
Kontakt
Telefax: 06151 13479779
Internet
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 21.2 (alle Drittstaaten außer EU)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: +49 6151 12-5857
Telefax: +49 611 32764-2038
Internet
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 21.1 - Einbürgerung (Europa, Türkei, Service)
Adresse
Hausanschrift
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
(Wichtiger Hinweis Das Servicebüro Einbürgerung ist von Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 13 Uhr geöffnet. Bitte melden Sie sich an der Pforte im Wilhelminenhaus in der Wilhelminenstraße 1-3 in Darmstadt an.)
Haltestellen
- Haltestelle: Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
- Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: +49 6151 12-5857
Telefax: +49 611 32764-2038
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Darmstadt: Einbürgerung einer Ausländerin / eines Ausländers
- Formular Einbürgerungsantrag
- Formular Erklärung zum Einbürgerungsantrag
- Formular Informationen zum Datenschutz
- Formular Loyalitätserklärung
- Formular Merkblatt zur Verfassungstreue
- Formular Inforationsblatt zur Hinnahme von Mehrstaatigkeit
- aktueller Nationalpass und/oder Passersatz (Original und Kopie)
- aktueller Aufenthaltstitel (Original und Kopie)
- aktuelles Foto
- Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil; Original und Kopie; wenn erforderlich mit Übersetzung)
- Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse (Original und Kopie; z.B. Sprachzertifikat oder Schulabschlusszeugnis mit der Deutschnote "ausreichend" oder höher)
- Nachweis über Ihre Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (Original und Kopie; z.B. Einbürgerungstest oder Schulabschlusszeugnis mit der Politiknote "ausreichend" oder höher)
- Einkommensnachweise (z. B. Entgeltabrechnungen der letzten drei Monate)
- Rentenversicherungsverlauf
Je nach Einzelfall können folgende Nachweise erforderlich sein:
- Asylanerkennungsbescheid (Original und Kopie)
- Schulbescheinigung/Studienbescheinigung/Ausbildungsvertrag/Kindergartenbescheinigung
- aktuelle Leistungsbescheide
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Darmstadt: Einbürgerung einer Ausländerin / eines Ausländers
Kosten
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
Hinweise für Darmstadt: Einbürgerung einer Ausländerin / eines Ausländers
Die Gebühren werden nach der Abgabe des Antrags vom Regierungspräsidium Darmstadt angefordert. Über die Zahlungsmöglichkeiten werden Sie im Brief mit der Rechnung informiert.
Vorsprachen sind nur mit einem zuvor vereinbarten Termin möglich. Eine telefonische Terminvergabe ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass es aktuell eine Wartezeit bei der Terminvergabe gibt. Bitte senden Sie uns zur Terminvereinbarung eine schriftliche Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail. Geben Sie dabei zwingend den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und die aktuelle Adresse aller Personen an, die zum Termin kommen wollen.
Hinweise (Besonderheiten)
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare.
- Einbürgerung(Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Nationalität, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch, Staatsbürgerschaft, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern, Einbürgerung, Staatsangehörigkeit, Einbürgerung des Ehegatten/Lebenspartners, Verleihung