Schädlingsbekämpfung
Beschreibung
Hygieneschädlinge, wie Schadnager (Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) und Ungeziefer (Arthropoden, z. B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer), verunreinigen Lebensmittel und Gebäude, sind Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekte.
Die Rolle als Auslöser von Allergien und vor allem als Überträger von Krankheiten (Vektorfunktion) auf Mensch und Tier sind nicht zu unterschätzen, denn Schädlinge können Viren und Bakterien übertragen, die bei Mensch und Tier Krankheiten auslösen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Gesundheitsämter der Landkreise und Kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 51.4 - Pflanzenschutzdienst
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Wetzlar, Schanzenfeldstraße
Linien:- Bus: Linie Stadtbus Wetzlar Nr. 12
- Haltestelle: Wetzlar, Spilburg
Linien:- Bus: Linie Stadtbus Wetzlar Nr. 11
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 641 303-5227
E-Mail: psd-wetzlar@rpgi.hessen.de
Internet
Schwalm - Eder - Kreis - 53.8 - Tierschutz und Tiergesundheit
Beschreibung
Unsere Arbeit dient dem Wohlbefinden der landwirtschaftlichen Nutztiere und der privat gehaltenen Tiere. Darüber hinaus der Überwachung des Einsatzes von Arzneimitteln bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen.
Tierschutz hat in Hessen Verfassungsrang und damit auch gesetzlich eine sehr hohe Wertigkeit. Die landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen werden routinemäßig aufgesucht und auf die Einhaltung der einschlägigen Tierschutzvorschriften überprüft. Dabei hat auch die Kontrolle des Arzneimitteleinsatzes in diesen Betrieben eine besondere Bedeutung. Sie dient auch dem Schutz der Verbraucher im Hinblick auf die Entwicklung antibiotikaresistenter Keime und dem Nachweis von Rückständen in unseren Lebensmitteln, die gesundheitsschädlich sind.
Private Tierhaltungen geben häufig Anlass zu Beschwerden aus der Bevölkerung und werden nach offiziellen Anzeigen immer überprüft. Auch anonymen Anzeigen wird zum Wohle der Tiere nachgegangen.
Gewerbliche Kleintierhaltungen, wie z. B. Zoogeschäfte, aber auch Tierheime und Hundeschulen, benötigen besondere Genehmigungen zur Ausübung des Gewerbes und werden in regelmäßigen Abständen überprüft.
Die Überwachung der Einhaltung von Tierschutzvorschriften in den Schlachtbetrieben, wie z. B. Umgang mit den Tieren vor der Schlachtung, oder die Durchführung einer korrekten Betäubung sind ebenfalls wichtige Aufgaben der Arbeitsgruppe.
Die Überwachung des Transportes von landwirtschaftlichen Nutztieren nimmt immer mehr an Bedeutung zu und wird sehr restriktiv gehandhabt. Der illegale Welpenhandel soll durch regelmäßige Kontrollen z. B. auch auf Autobahnen möglichst unterbunden werden.
Weitere Informationen zu den Themen Tierschutz und Tiergesundheit finden Sie hier:
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schädling, Schädlinge, Kammerjäger, Schädlingsbekämpfung