Schädlingsbekämpfung
Beschreibung
Hygieneschädlinge, wie Schadnager (Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) und Ungeziefer (Arthropoden, z. B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer), verunreinigen Lebensmittel und Gebäude, sind Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekte.
Die Rolle als Auslöser von Allergien und vor allem als Überträger von Krankheiten (Vektorfunktion) auf Mensch und Tier sind nicht zu unterschätzen, denn Schädlinge können Viren und Bakterien übertragen, die bei Mensch und Tier Krankheiten auslösen können.
Hinweise für Kassel: Schädlingsbekämpfung
Aufgrund vorgetragener Beschwerden und Hinweisen auf Schädlinge wird der Befall an Ort und Stelle durch das Gesundheitsamt der Region Kassel überprüft. Sollte ein Befall festgestellt werden, kann die Bekämpfung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes per Bescheid angeordnet und durchgesetzt werden.
Bei Rattenbefall auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Wegen, Kanälen usw. wird die Bekämpfung von den jeweiligen Kommunen veranlasst.
Aufgrund vorgetragener Beschwerden und Hinweisen auf Schädlinge wird der Befall an Ort und Stelle durch das Gesundheitsamt der Region Kassel überprüft. Sollte ein Befall festgestellt werden, kann die Bekämpfung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes per Bescheid angeordnet und durchgesetzt werden.
Bei Rattenbefall auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Wegen, Kanälen usw. wird die Bekämpfung von den jeweiligen Kommunen veranlasst.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Gesundheitsämter der Landkreise und Kreisfreien Städte
Hinweise für Kassel: Schädlingsbekämpfung
Gesundheitsamt Region Kassel für die Beurteilung, ob eine Gesundheitsgefährdung vorliegt.
Fachbereich Aufsicht und Ordnung – Fachdienst Einbürgerungswesen / Ordnungswidrigkeiten für die Anordnung von Maßnahmen zur Gefährdungsbeseitigung.
Gesundheitsamt Region Kassel für die Beurteilung, ob eine Gesundheitsgefährdung vorliegt.
Fachbereich Aufsicht und Ordnung - Fachdienst Einbürgerungswesen / Ordnungswidrigkeiten für die Anordnung von Maßnahmen zur Gefährdungsbeseitigung.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 51.4 - Pflanzenschutzdienst
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Wetzlar, Schanzenfeldstraße
Linien:- Bus: Linie Stadtbus Wetzlar Nr. 12
- Haltestelle: Wetzlar, Spilburg
Linien:- Bus: Linie Stadtbus Wetzlar Nr. 11
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 641 303-5227
E-Mail: psd-wetzlar@rpgi.hessen.de
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kassel: Schädlingsbekämpfung
Seit 2007 werden die Aufgabe des öffentlichen Gesundheitswesens für Stadt und Landkreis Kassel durch das Gesundheitsamt Region Kassel wahrgenommen.
Die Anordnung von örtlichen Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten und sonstiger Schutzmaßnahmen bei Ansteckungsgefahr nach dem Infektionsschutzgesetz ist als Aufgabe beim Kreisausschuss des Landkreises Kassel, Fachbereich Aufsicht und Ordnung, angesiedelt.
Seit 2007 werden die Aufgabe des öffentlichen Gesundheitswesens für Stadt und Landkreis Kassel durch das Gesundheitsamt Region Kassel wahrgenommen.
Die Anordnung von örtlichen Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten und sonstiger Schutzmaßnahmen bei Ansteckungsgefahr nach dem Infektionsschutzgesetz ist als Aufgabe beim Kreisausschuss des Landkreises Kassel, Fachbereich Aufsicht und Ordnung, angesiedelt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schädling, Schädlinge, Kammerjäger, Schädlingsbekämpfung