Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
Beschreibung
Tote Haustiere und bestimmte Abfälle Tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.
Daher müssen Tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.
Auch Schlachtabfälle sowie Küchen und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die Tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.
Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.
Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.
Sie haben ein Totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Gemeinde Wehretal
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Platz der Normandie
Anzahl der Stellplätze: 30
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 11:45 Uhr
Hinweis:
Im Fachbereich 2 gelten folgende Öffnungszeiten !
Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:45 Uhr (nur mit Termin !)
Freitag 08:30 - 11:45 Uhr (nur mit Termin !)
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Sind Sie Rollstuhlfahrer oder gehbehindert, wenden Sie sich vor dem Besuch der Verwaltung an die zuständigen Mitarbeiter.
Werra-Meißner-Kreis - Fachbereich 5 - Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Kreiskrankenhaus
Linien:- Bus: Linie 2
- Haltestelle: Friedrich-Ebert-Platz
Linien:- Bus: Linie 2
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
täglich 9:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr Darüber hinaus können Termine individuell vereinbart werden.
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis
Empfänger: Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis
IBAN: DE04 5225 0030 0000 0013 47
BIC: HELADEF1ESW
Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Wenn Tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Hundehaltung, Tierkörperbeseitigung, Heimtiere, Tierbestattung, Tierkörperbeseitiger, Tierkörperverwertung, HMUKLV, Kaninchenhaltung, Tierkörper, Haustiere