Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
Beschreibung
Tote Haustiere und bestimmte Abfälle Tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.
Daher müssen Tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.
Auch Schlachtabfälle sowie Küchen und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die Tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.
Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.
Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.
Sie haben ein Totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Gemeinde Haina (Kloster)
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 14:30 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6456 92890-00
E-Mail: rathaus@haina.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bezahlsysteme, Bargeldlose Zahlung, Überweisung, Paypal, Rechnung, Bargeldzahlung
Bankverbindung
Gemeindekasse Haina (Kloster)
Empfänger: Gemeindekasse Haina (Kloster)
IBAN: DE34 5235 0005 0008 0063 30
BIC: HELADEF1KOR
Bankinstitut: Sparkasse Waldeck-Frankenberg
Gemeindekasse Haina (Kloster)
Empfänger: Gemeindekasse Haina (Kloster)
IBAN: DE85 5001 0060 0240 1076 01
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut: Postbank Frankfurt
Gemeindekasse Haina (Kloster)
Empfänger: Gemeindekasse Haina (Kloster)
IBAN: DE24 5206 9029 0000 5000 03
BIC: GENODEF1GMD
Bankinstitut: Spar- und Kreditbank Gemünden
Gemeindekasse Haina (Kloster)
Empfänger: Gemeindekasse Haina (Kloster)
IBAN: DE96 5236 0059 0005 8221 49
BIC: GENODEF1KBW
Bankinstitut: Waldeck-Frankenberger Bank
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Wenn Tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Hundehaltung, Tierkörperbeseitigung, Heimtiere, Tierbestattung, Tierkörperbeseitiger, Tierkörperverwertung, HMUKLV, Kaninchenhaltung, Tierkörper, Haustiere