Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
Beschreibung
Tote Haustiere und bestimmte Abfälle Tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.
Daher müssen Tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.
Auch Schlachtabfälle sowie Küchen und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die Tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.
Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.
Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.
Sie haben ein Totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.
Hinweise für Schwalm-Eder-Kreis: Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
Für die Beseitigung von Tierkörpern hat der Schwalm-Eder-Kreis mit dem Landkreis Waldeck-Frankenberg, Landkreis Kassel, Werra-Meißner-Kreis, Landkreis Hersfeld-Rotenburg und der Stadt Kassel den Zweckverband Tierkörperbeseitigung Hessen-Nord gegründet.
Der Zweckverband Tierkörperbeseitigung Hessen-Nord hat die Firma SecAnim Südwest GmbH mit der Beseitigung der Tierkörper beauftragt.
SecAnim Südwest GmbH
Niederlassung Lampertheim-Hüttenfeld
Hüttenfeld-Außerhalb 5
DE-68623 Lampertheim
Tel.: +49 6256 8520
Fax: +49 6256 1688
E-Mail: lampertheim@secanim.de
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Schwalm - Eder - Kreis - 53.7 - Lebensmittel und Fleischhygiene
Beschreibung
Die Arbeitsgruppenmitglieder sind zuständig für den Verkehr mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika. Unsere Überwachung umfasst nicht nur die üblichen Lebensmittel, sondern alle Gegenstände, die mit der Hautoberfläche und der Schleimhaut des Menschen – ausgenommen Arzneimittel – in Berührung kommen können, zum Beispiel also auch Kleidung, Schuhe und Reinigungsmittel.
Diese Tätigkeit dient dem Schutz der Verbraucher vor Krankheit, aber auch vor Täuschung und Irreführung.
Besonders erwähnenswert ist die Überwachung diverser Großbetriebe, wie Schlachthöfe für Geflügel, Rinder und Schweine sowie Großhandelsbetriebe für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände.
Neben der hygienischen Überwachung erfolgt in diesen Betrieben regelmäßig die Entnahme von tausenden von Proben, die auf Rückstände aller Art, vom Pflanzenschutz- bis zum Arzneimittel, untersucht werden.
Auch Kleinstbetriebe wie landwirtschaftliche Selbstvermarkter oder Imbissbetriebe werden einer regelmäßigen Überwachung unterzogen und müssen immer mit einer Kontrolle rechnen, die nicht nur besonders auf die Sauberkeit des Betriebes, sondern auch die ordnungsgemäße Kennzeichnung, z. B. die Verwendung von Allergenen, achtet.
Die Arbeitsgruppen 53.7 und 53.8 werden in regelmäßigen Abständen durch externe Audits seitens nationaler aber auch EU-Institutionen auf die Durchführung der ordnungsgemäßen Kontrollen überwacht.
Weitere Informationen zu den Themen Lebensmittel und Fleischhygiene finden Sie hier:
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Wenn Tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Kaninchenhaltung, Tierkörperbeseitigung, Tierkörperverwertung, Tierkörper, Hundehaltung, HMUKLV, Tierkörperbeseitiger, Haustiere, Tierbestattung, Heimtiere