Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beseitigung

    Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)

    Beschreibung

    Tote Haustiere und bestimmte Abfälle Tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.

    Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.

    Daher müssen Tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.

    Auch Schlachtabfälle sowie Küchen und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die Tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.

    Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.

    Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.

    Sie haben ein Totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt

    Hinweise für Kassel: Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)

    Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
    Fachdienst Tierseuchenbekämpfung

    Die Entsorgung von Tierkörpern wird im Landkreis Kassel von der Firma SecAnim Südwest GmbH mit der Beseitigung der Tierkörper- und Tierkörperteile beliehen.

    Für die Anmeldung von Abholungen verwenden Sie bitte die Telefonnummer 06508-91430, die Fax-Nummer 06508-914332 oder nutzen Sie die Kontaktaufnahme per Email unter: tierannahme-rivenich@secanim.de

    Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
    Fachdienst Tierseuchenbekämpfung

    Die Entsorgung von Tierkörpern wird im Landkreis Kassel von der Firma SecAnim Südwest GmbH mit der Beseitigung der Tierkörper- und Tierkörperteile beliehen.

    Für die Anmeldung von Abholungen verwenden Sie bitte die Telefonnummer 06508-91430, die Fax-Nummer 06508-914332 oder nutzen Sie die Kontaktaufnahme per Email unter: tierannahme-rivenich@secanim.de

    Ansprechpartner

    Landkreis Kassel - Tierseuchenbekämpfung

    Beschreibung

    Verhüten und Bekämpfen insbesondere vom Tier auf den Menschen übertragbarer Krankheiten der Tiere; 
    Schützen des Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten;

    Adresse

    Hausanschrift

    Liemeckestraße 2

    34466 Wolfhagen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wolfhagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 33-35

    34466 Wolfhagen

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag  08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag  08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
    Freitag geschlossen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wolfhagen - Ordnungswesen (IV b)

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 33-35

    34466 Wolfhagen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.03.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Wenn Tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Hundehaltung, Tierkörperbeseitigung, Heimtiere, Tierbestattung, Tierkörperbeseitiger, Tierkörperverwertung, HMUKLV, Kaninchenhaltung, Tierkörper, Haustiere

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)