Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
Beschreibung
Tote Haustiere und bestimmte Abfälle Tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.
Daher müssen Tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.
Auch Schlachtabfälle sowie Küchen und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die Tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.
Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.
Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.
Sie haben ein Totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt
Hinweise für Kassel: Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Fachdienst Tierseuchenbekämpfung
Die Entsorgung von Tierkörpern wird im Landkreis Kassel von der Firma SecAnim Südwest GmbH mit der Beseitigung der Tierkörper- und Tierkörperteile beliehen.
Für die Anmeldung von Abholungen verwenden Sie bitte die Telefonnummer 06508-91430, die Fax-Nummer 06508-914332 oder nutzen Sie die Kontaktaufnahme per Email unter: tierannahme-rivenich@secanim.de
Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Fachdienst Tierseuchenbekämpfung
Die Entsorgung von Tierkörpern wird im Landkreis Kassel von der Firma SecAnim Südwest GmbH mit der Beseitigung der Tierkörper- und Tierkörperteile beliehen.
Für die Anmeldung von Abholungen verwenden Sie bitte die Telefonnummer 06508-91430, die Fax-Nummer 06508-914332 oder nutzen Sie die Kontaktaufnahme per Email unter: tierannahme-rivenich@secanim.de
Ansprechpartner
Landkreis Kassel - Tierseuchenbekämpfung
Beschreibung
Verhüten und Bekämpfen insbesondere vom Tier auf den Menschen übertragbarer Krankheiten der Tiere;
Schützen des Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten;
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0561 1003-3300
Telefax: 0561 1003-3320
Internet
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Parkplatz Zehntscheune
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 05674 705-16
E-Mail: ordnungsamt@stadt-grebenstein.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Wenn Tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Hundehaltung, Tierkörperbeseitigung, Heimtiere, Tierbestattung, Tierkörperbeseitiger, Tierkörperverwertung, HMUKLV, Kaninchenhaltung, Tierkörper, Haustiere