Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beseitigung
    99110040137000

    Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)

    Beschreibung

    Tote Haustiere und bestimmte Abfälle Tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.

    Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.

    Daher müssen Tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.

    Auch Schlachtabfälle sowie Küchen und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die Tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.

    Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.

    Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.

    Sie haben ein Totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt

    Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Spezielle Hinweise für Kreis Hersfeld-Rotenburg

    Für die Beseitigung von Schlachtabfällen und Tottieren auf dem Gebiet des Landkreises Hersfeld-Rotenburg ist ausschließlich der Verarbeitungsbetrieb in Lampertheim zuständig. Bitte nehmen Sie im Bedarfsfall Kontakt mit der nachfolgenden Firma auf:

    SecAnim Südwest GmbH
    Niederlassung Hüttenfeld
    Außerhalb 5
    68623 Lampertheim
    Tel.: 06256 - 8520
    tierannahme-lampertheim@secanim.de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Wever-Str. 1

    36251 Bad Hersfeld

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    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06621 87-2302

    E-Mail: veterinaer@hef-rof.de

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Tierkörperbeseitigung & tierische Nebenprodukte

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Wever-Str. 1

    36251 Bad Hersfeld

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    E-Mail: veterinaer@hef-rof.de

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Ludwigsau

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 1

    36251 Ludwigsau

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    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr

    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr

    Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr

    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06621 9201-0

    Fax: 06621 9201-92

    E-Mail: info@ludwigsau.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • SEPA-Lastschrift
    • Girocard
    • Bargeldzahlung
    • SEPA-Überweisung

    Weitere Informationen

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    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
    Bezahlmöglichkeiten: Barzahlung, SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..), Electronic cash: EC- Karte mit PIN (Die EC-Karte ist der Vorgänger der girocard. Umgangssprachlich wird die girocard noch als EC-Karte bezeichnet.), SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.)

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2025

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    Gemeinde Ludwigsau - Ordnungsamt

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    Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr

    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06621 9201-27

    Fax: 06621 9201-92

    E-Mail: Sebastian.Trapp@Ludwigsau.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Wenn Tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Heimtiere, HMUKLV, Tierkörperverwertung, Hundehaltung, Tierkörperbeseitiger, Tierbestattung, Tierkörper, Haustiere, Tierkörperbeseitigung, Kaninchenhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019