Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
Beschreibung
Tote Haustiere und bestimmte Abfälle Tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.
Daher müssen Tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.
Auch Schlachtabfälle sowie Küchen und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die Tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.
Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.
Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.
Sie haben ein Totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Stadt Hochheim am Main "Rathaus"
Adresse
Postanschrift
Postfach 1140
65233 Hochheim am Main
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Claßmannstraße
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Claßmannstraße
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Antoniushaus
Linien:- Bus: Linie 46, 48, 68
- Haltestelle: Wiesbadener Straße
Linien:- Bus: Linie 46, 68
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag-Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Von Montag bis Freitag bitte Terminvereinbarungen unter der Telefon-Nr. 06192 201-6191
Kontakt
Internet
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Wenn Tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Hundehaltung, Tierkörperbeseitigung, Heimtiere, Tierbestattung, Tierkörperbeseitiger, Tierkörperverwertung, HMUKLV, Kaninchenhaltung, Tierkörper, Haustiere