Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
Beschreibung
Tote Haustiere und bestimmte Abfälle Tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.
Daher müssen Tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.
Auch Schlachtabfälle sowie Küchen und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die Tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.
Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.
Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.
Sie haben ein Totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Gemeinde Modautal
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Odenwaldstraße 34
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Odenwaldstraße 34
Anzahl der Stellplätze: 13
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 18:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Modautal
Empfänger: Gemeinde Modautal
IBAN: DE53 5519 0000 0794 2430 14
BIC: MVBMDE55
Bankinstitut: Volksbank Darmstadt Mainz eG
Gemeinde Modautal
Empfänger: Gemeinde Modautal
IBAN: DE98 5001 0060 0069 4056 03
BIC: PBNKDEFFXXX
Bankinstitut: Postbank Frankfurt
Gemeinde Modautal
Empfänger: Gemeinde Modautal
IBAN: DE10 5085 0150 0045 0002 06
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Sparkasse Darmstadt
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 420.3 Veterinärwesen
Adresse
Postanschrift
Rheinstraße 67
64295 Darmstadt
Öffnungszeiten
Mo-Fr: 7:30 - 12:30 Uhr
Für Besuche vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06151 881-1820
E-Mail: veterinaeramt@ladadi.de
Internet
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Wenn Tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Hundehaltung, Tierkörperbeseitiger, HMUKLV, Tierkörper, Tierkörperverwertung, Tierkörperbeseitigung, Haustiere, Heimtiere, Tierbestattung, Kaninchenhaltung