Geflügelpest öffentliche Bekanntmachung

    Vogelgrippe

    Beschreibung

    Die Vogelgrippe ist eine Tierseuche, die bei Geflügel , insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, aber auch bei anderem Geflügel sowie Schwänen und anderen Wildvögeln auftreten kann. Der offizielle Name lautet daher "Geflügelpest".

    Es gibt verschiedene Typen dieser Erkrankung, die für Tiere unterschiedlich krankmachend sind; z. B. die Virustypen H5N1 oder H7N7. Eine Übertragung auf den Menschen ist im Einzelfall bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel, nicht aber durch den Verzehr von Geflügelprodukten möglich, insbesondere dann nicht, wenn sie erhitzt wurden.

    Seit dem ersten Vogelgrippefall bei Wildvögeln in Deutschland gelten bundesweit verschärfte Schutzmaßnahmen in Infektionsgebieten und in sogenannten Risikogebieten, in denen die Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel höher ist als in anderen Gebieten.

    Ansprechpartner

    Für Hilders wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen sowie die aktuellen rechtlichen Grundlagen erhalten Sie auf den Sonderseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Grippe, Virusinfektion, Vogelgrippe, Veterinär, Veterinäramt, H5N1, Influenza, HMUKLV, Vögel, Tierseuche, Geflügelpest

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English