Gefährliche Hunde
Beschreibung
Alle Bundesländer haben Gesetze bzw. Verordnungen zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren erlassen. Da die Gefahrenabwehr in die Kompetenz der Länder fällt, sind die Regelungen der Bundesländer unterschiedlich.
In Hessen sind alle Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit, also für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgehen. Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Als gefährlich gelten unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit solche Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder die auffällig geworden sind. Ferner sind Hunde folgender Rassen als gefährlich anzusehen: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler. Erfasst werden auch Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest sowie die Geeignetheit und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters nachzuweisen.
Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Bekämpfung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.
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Angriff durch Tiere
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Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde
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Zuständigkeit
Zuständige Behörde sind die Bürgermeister (Oberbürgermeister) als örtliche Ordnungsbehörden
Ansprechpartner
Fachdienst 3.1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Tiefgarage Häfnerplatz
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Kurzzeitparkplätze entlang der Konrad-Adenauer-Straße
Gebührenfrei
Parkplatz: Konrad-Adenauer-Straße (vor Rathaus)
Anzahl der Stellplätze: 6
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus Urberach
Linien:- Bus: Linie Linie U
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
ERWEITERTE ÖFFNUNGSZEITEN
Mo, Di, Do von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr
Mi von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr von 07:00 - 12:00 Uhr
TELEFONISCHE TERMINVEREINBARUNG
Mo -Do von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16: 00 Uhr
Fr von 08:00 - 12:00 Uhr
TELEFONNUMMERN ZUR TERMINVEREINBARUNG
Telefonnummern
Stadtverwaltung allgemein:06074/ 911-711
Fachbereich 1 - Standesamt:06074/ 911-710
Fachbereich 1- Bürgerbüro:06074/911-712
Fachbereich 2 - Finanzen:06074/911- 720
Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung:06074/911-713
Fachbereich 4 - Kinder und Jugend:06074/911-714
Fachbereich 5 - Kultur, Heimat, Europa:06074/ 911-715
Fachbereich 6 - Bauverwaltung:06074/911-716
EB Kommunale Betriebe Rödermark:06074/911-719
Beratung Sozialer Dienst und Senioren:06074/ 31012-20
Kontakt
Internet
Stadt Rödermark
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
ERWEITERTE ÖFFNUNGSZEITEN
Mo, Di, Do von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr
Mi von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr von 07:00 - 12:00 Uhr
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Mo -Do von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16: 00 Uhr
Fr von 08:00 - 12:00 Uhr
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Stadtverwaltung allgemein:06074/ 911-711
Fachbereich 1 - Standesamt:06074/ 911-710
Fachbereich 1- Bürgerbüro:06074/911-712
Fachbereich 2 - Finanzen:06074/911- 720
Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung:06074/911-713
Fachbereich 4 - Kinder und Jugend:06074/911-714
Fachbereich 5 - Kultur, Heimat, Europa:06074/ 911-715
Fachbereich 6 - Bauverwaltung:06074/911-716
EB Kommunale Betriebe Rödermark:06074/911-719
Beratung Sozialer Dienst und Senioren:06074/ 31012-20
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Überweisung, SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Bezahlmöglichkeiten: Some(Überweisung), Some(Barzahlung), Some(Electronic cash: EC- Karte mit PIN (Die EC-Karte ist der Vorgänger der girocard. Umgangssprachlich wird die girocard noch als EC-Karte bezeichnet.)), Some(SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.))
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Erteilung der Erlaubnis werden Gebühren nach Nr. 45 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben. Darüber hinaus entstehen in der Regel Kosten für die Sachkundeprüfung und die Wesensprüfung.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Sachkunde- und Wesensprüfung erhalten Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt unter Hundeverordnung/Standards Sachkunde- u. Wesensprüfungen.
- Standards Sachkunde- u. Wesensprüfungen(Regierungspräsidium Darmstadt)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wesenstest, Hundeführerschein, Sachkundenachweis, Kampfhunde, Hundeverordnung, Hunde, Gefährliche Hunde