Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

    Gefährliche Hunde

    Beschreibung

    Alle Bundesländer haben Gesetze bzw. Verordnungen zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren erlassen. Da die Gefahrenabwehr in die Kompetenz der Länder fällt, sind die Regelungen der Bundesländer unterschiedlich.

    In Hessen sind alle Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit, also für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgehen. Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.


    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Als gefährlich gelten unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit solche Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder die auffällig geworden sind. Ferner sind Hunde folgender Rassen als gefährlich anzusehen: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler. Erfasst werden auch Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.


    Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest sowie die Geeignetheit und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters nachzuweisen.

    Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Bekämpfung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständige Behörde sind die Bürgermeister (Oberbürgermeister) als örtliche Ordnungsbehörden

    Hinweise für Kelkheim (Taunus): Gefährliche Hunde

    Ordnungsamt

    Ordnungsamt

    Ansprechpartner

    Stadt Kelkheim (Taunus) - Ordnungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Gagernring 6

    65779 Kelkheim (Taunus)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 6
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kelkheim-Mitte
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie 12
    • Haltestelle: Rathaus Kelkheim
      Linien:
      • Bus: Linie 263 und 804

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag von 14:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag von 16:00 - 18:00 Uhr

    Das Einwohnermeldeamt hat ab 07:00 Uhr geöffnet.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kelkheim (Taunus): Gefährliche Hunde

    1. Nachweis über die fristgerechte Zahlung der Hundesteuer (nicht erforderlich; wird hier geprüft)
    2. Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnis (Belegart R)
    3. Nachweis, dass der Hund keine gesteigerte Aggresivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist (positive Wesensprüfung)
    4. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Hund in Höhe von mind. 500.000 €
    5. Nachweis, dass der Hund mit einer zur Identifizierung geeigneten, elektronisch lesbaren Marke (Chip) unveränderlich gekennzeichnet ist
    6. Nachweis der Sachkunde durch eine Bescheinigung eines geeigneten Sachverständigen für jede Person, die den gefährlichen Hund führen möchte
    7. Ggf. Vorlage eines Farbfotos des Hundes
    1. Nachweis über die fristgerechte Zahlung der Hundesteuer (nicht erforderlich; wird hier geprüft)
    2. Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnis (Belegart R)
    3. Nachweis, dass der Hund keine gesteigerte Aggresivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist (positive Wesensprüfung)
    4. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Hund in Höhe von mind. 500.000 €
    5. Nachweis, dass der Hund mit einer zur Identifizierung geeigneten, elektronisch lesbaren Marke (Chip) unveränderlich gekennzeichnet ist
    6. Nachweis der Sachkunde durch eine Bescheinigung eines geeigneten Sachverständigen für jede Person, die den gefährlichen Hund führen möchte
    7. Ggf. Vorlage eines Farbfotos des Hundes

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Erteilung der Erlaubnis werden Gebühren nach Nr. 45 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben. Darüber hinaus entstehen in der Regel Kosten für die Sachkundeprüfung und die Wesensprüfung.

    Hinweise für Kelkheim (Taunus): Gefährliche Hunde

    Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde

    250,00 €

    Vorläufige Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde

    100,00 €

    Verlängerung der Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde

    150,00 €

    Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde

    250,00 €

    Vorläufige Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde

    100,00 €

    Verlängerung der Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde

    150,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Sachkunde- und Wesensprüfung erhalten Sie im Internetauftritt  des Regierungspräsidiums Darmstadt unter Hundeverordnung/Standards Sachkunde- u. Wesensprüfungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wesenstest, Hundeführerschein, Sachkundenachweis, Kampfhunde, Hundeverordnung, Hunde, Gefährliche Hunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)