Gefährliche Hunde
Beschreibung
Alle Bundesländer haben Gesetze bzw. Verordnungen zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren erlassen. Da die Gefahrenabwehr in die Kompetenz der Länder fällt, sind die Regelungen der Bundesländer unterschiedlich.
In Hessen sind alle Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit, also für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgehen. Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Als gefährlich gelten unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit solche Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder die auffällig geworden sind. Ferner sind Hunde folgender Rassen als gefährlich anzusehen: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler. Erfasst werden auch Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest sowie die Geeignetheit und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters nachzuweisen.
Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Bekämpfung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständige Behörde sind die Bürgermeister (Oberbürgermeister) als örtliche Ordnungsbehörden
Hinweise für Kelkheim (Taunus): Gefährliche Hunde
Ordnungsamt
Ordnungsamt
Ansprechpartner
Stadt Kelkheim (Taunus) - Ordnungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Parkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 6
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Kelkheim-Mitte
Linien:- Regionalbahn: Linie 12
- Haltestelle: Rathaus Kelkheim
Linien:- Bus: Linie 263 und 804
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag von 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag von 16:00 - 18:00 Uhr
Das Einwohnermeldeamt hat ab 07:00 Uhr geöffnet.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kelkheim (Taunus): Gefährliche Hunde
- Nachweis über die fristgerechte Zahlung der Hundesteuer (nicht erforderlich; wird hier geprüft)
- Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnis (Belegart R)
- Nachweis, dass der Hund keine gesteigerte Aggresivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist (positive Wesensprüfung)
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Hund in Höhe von mind. 500.000 €
- Nachweis, dass der Hund mit einer zur Identifizierung geeigneten, elektronisch lesbaren Marke (Chip) unveränderlich gekennzeichnet ist
- Nachweis der Sachkunde durch eine Bescheinigung eines geeigneten Sachverständigen für jede Person, die den gefährlichen Hund führen möchte
- Ggf. Vorlage eines Farbfotos des Hundes
- Nachweis über die fristgerechte Zahlung der Hundesteuer (nicht erforderlich; wird hier geprüft)
- Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnis (Belegart R)
- Nachweis, dass der Hund keine gesteigerte Aggresivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist (positive Wesensprüfung)
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Hund in Höhe von mind. 500.000 €
- Nachweis, dass der Hund mit einer zur Identifizierung geeigneten, elektronisch lesbaren Marke (Chip) unveränderlich gekennzeichnet ist
- Nachweis der Sachkunde durch eine Bescheinigung eines geeigneten Sachverständigen für jede Person, die den gefährlichen Hund führen möchte
- Ggf. Vorlage eines Farbfotos des Hundes
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Erteilung der Erlaubnis werden Gebühren nach Nr. 45 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben. Darüber hinaus entstehen in der Regel Kosten für die Sachkundeprüfung und die Wesensprüfung.
Hinweise für Kelkheim (Taunus): Gefährliche Hunde
Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde
250,00 €
Vorläufige Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde
100,00 €
Verlängerung der Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde
150,00 €
Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde
250,00 €
Vorläufige Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde
100,00 €
Verlängerung der Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde
150,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Sachkunde- und Wesensprüfung erhalten Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt unter Hundeverordnung/Standards Sachkunde- u. Wesensprüfungen.
- Standards Sachkunde- u. Wesensprüfungen(Regierungspräsidium Darmstadt)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wesenstest, Hundeführerschein, Sachkundenachweis, Kampfhunde, Hundeverordnung, Hunde, Gefährliche Hunde