Gefährliche Hunde
Beschreibung
Alle Bundesländer haben Gesetze bzw. Verordnungen zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren erlassen. Da die Gefahrenabwehr in die Kompetenz der Länder fällt, sind die Regelungen der Bundesländer unterschiedlich.
In Hessen sind alle Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit, also für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgehen. Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Als gefährlich gelten unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit solche Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder die auffällig geworden sind. Ferner sind Hunde folgender Rassen als gefährlich anzusehen: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler. Erfasst werden auch Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest sowie die Geeignetheit und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters nachzuweisen.
Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Bekämpfung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständige Behörde sind die Bürgermeister (Oberbürgermeister) als örtliche Ordnungsbehörden
Ansprechpartner
Gemeinde Bischofsheim - Ordnung und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Schulstraße 13
65474 Bischofsheim
(Dienstgebäude: Schulstraße 15 und Schulstraße 34)
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Mainz-Bischofsheim oder Haltestelle Darmstädter Straße
Linien:- Bus: Linie 54 / 55 / 72 / 827
- S-Bahn: Linie S8 / S9
Postanschrift
Postfach 1163
65469 Bischofsheim
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Verwaltung sind:
Montag 08.00-12.00 Uhr
Dienstag 08.00-12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00-12.00 und 13.30-18.00 Uhr
Freitag 08.00-12.00 Uhr
Die Öffnungszeiten des Bürgerservice sind:
Montag 08.00-12.00 Uhr
Dienstag 08.00-12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00-12.00 und 13.30-19.00 Uhr
Freitag 08.00-12.00 Uhr
Die Öffnungszeiten der Bücherei sind:
Dienstag 15.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 10.00 bis 13.00 und 15.00-18.00 Uhr
Donnerstag 15.00 bis 19.00 Uhr
Freitags 15.00 bis 18.00 Uhr
Samstags 10.00 bis 13.00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Erteilung der Erlaubnis werden Gebühren nach Nr. 45 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben. Darüber hinaus entstehen in der Regel Kosten für die Sachkundeprüfung und die Wesensprüfung.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Sachkunde- und Wesensprüfung erhalten Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt unter Hundeverordnung/Standards Sachkunde- u. Wesensprüfungen.
- Standards Sachkunde- u. Wesensprüfungen(Regierungspräsidium Darmstadt)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wesenstest, Hundeführerschein, Sachkundenachweis, Kampfhunde, Hundeverordnung, Hunde, Gefährliche Hunde