Gefährliche Hunde
Beschreibung
Alle Bundesländer haben Gesetze bzw. Verordnungen zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren erlassen. Da die Gefahrenabwehr in die Kompetenz der Länder fällt, sind die Regelungen der Bundesländer unterschiedlich.
In Hessen sind alle Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit, also für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgehen. Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Als gefährlich gelten unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit solche Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder die auffällig geworden sind. Ferner sind Hunde folgender Rassen als gefährlich anzusehen: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler. Erfasst werden auch Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest sowie die Geeignetheit und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters nachzuweisen.
Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Bekämpfung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständige Behörde sind die Bürgermeister (Oberbürgermeister) als örtliche Ordnungsbehörden
Ansprechpartner
Gemeinde Modautal
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Odenwaldstraße 34
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Odenwaldstraße 34
Anzahl der Stellplätze: 13
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 18:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Modautal
Empfänger: Gemeinde Modautal
IBAN: DE53 5519 0000 0794 2430 14
BIC: MVBMDE55
Bankinstitut: Volksbank Darmstadt Mainz eG
Gemeinde Modautal
Empfänger: Gemeinde Modautal
IBAN: DE98 5001 0060 0069 4056 03
BIC: PBNKDEFFXXX
Bankinstitut: Postbank Frankfurt
Gemeinde Modautal
Empfänger: Gemeinde Modautal
IBAN: DE10 5085 0150 0045 0002 06
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Sparkasse Darmstadt
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Erteilung der Erlaubnis werden Gebühren nach Nr. 45 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben. Darüber hinaus entstehen in der Regel Kosten für die Sachkundeprüfung und die Wesensprüfung.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Sachkunde- und Wesensprüfung erhalten Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt unter Hundeverordnung/Standards Sachkunde- u. Wesensprüfungen.
- Standards Sachkunde- u. Wesensprüfungen(Regierungspräsidium Darmstadt)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wesenstest, Hundeführerschein, Sachkundenachweis, Kampfhunde, Hundeverordnung, Hunde, Gefährliche Hunde