Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für Asylberechtigte

    Asylantrag

    Beschreibung

    In Deutschland haben politisch Verfolgte einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte (Grundgesetz Art. 16 a) oder als Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.06.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention). Wer dieses Recht in Anspruch nehmen will, muss sich einem Anerkennungsverfahren unterziehen.

    Zuständigkeit

    Stellen Sie Ihren Antrag bitte in einer der Außenstellen des "Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)", die sich jeweils in unmittelbarer Nähe Ihrer Erstaufnahmeeinrichtung befinden.

    Ansprechpartner

    Main-Taunus-Kreis - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kreishaus 1-5

    65719 Hofheim am Taunus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung

    Dienstag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr*

    Mittwoch
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung

    Donnerstag
    vormittags: nach Vereinbarung
    nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr*

    Freitag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr

    * Besondere Öffnungszeiten - Bereich Allgemeine und Humanitäre Aufenthaltsrechte

    Dienstag 13:30 – 16:30 Uhr

    Donnerstag 13:30 -17:30 Uhr

    nur mit Terminvereinbarungen über die (Telefon-)Rufnummer 115 (ohne Vorwahl) oder

    online unter:

    https://onlinetermin.mtk.org/qmaticwebbooking/#/preselect/branch/6e2377dedb49f2593139afc7f9e12abcb813995ff7e7ae3a86278d40749d266d

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sämtliche Urkunden, die Ihre Identität sowie Ihren Lebensweg belegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Meldet sich ein Asylsuchender bei der Grenzbehörde, leitet sie ihn an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung weiter, deren Einrichtung und Unterhaltung dem jeweiligen Bundesland obliegt. Dies gilt allerdings nicht, wenn bei ihm die Voraussetzungen für die Verweigerung der Einreise vorliegen, etwa weil er aus einem sicheren Drittstaat einreist. Sofern ein Ausländer erst im Inland ein Asylgesuch stellt, wird er ebenfalls zunächst an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung verwiesen.

    Asylbewerber stellen dann ihren Asylantrag. Dabei erfolgt ein Datenabgleich mit dem Ausländerzentralregister (AZR) und es wird nach § 55 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) eine Aufenthaltsgestattung erteilt, die ein vorläufiges Bleiberecht zur Durchführung des Asylverfahrens in der Bundesrepublik gewährt. Die Aufenthaltsgestattung führt nicht zu einem Anspruch, sich in einem bestimmten Bundesland oder an einem bestimmten Ort aufhalten zu dürfen.

    Anschließend erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene, nicht öffentliche Anhörung des Asylbewerbers (§ 25 AsylVfG) durch eine Bedienstete oder einen Bediensteten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dabei muss der Asylbewerber persönlich erscheinen und seine Verfolgungsgründe darlegen. Danach wird über den Asylantrag entschieden.

    Die Entscheidung über den Asylantrag ergeht schriftlich und enthält eine Begründung. Sie wird dem Asylbewerber mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiter gehende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
     

    Bemerkungen

    Hinweise für Main-Taunus-Kreis: Asylantrag

    Besondere Öffnungszeiten

    Bereich Humanitäre Aufenthaltsrechte

    Dienstag 13:30 - 16:30 Uhr

    Donnerstag 13:30 -17:30 Uhr

    nur mit Terminvereinbarungen über die (Telefon-)Rufnummer 115.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Asylantrag, Aufenthalt, Asylbewerber, Aufenthaltsgesetz, Flüchtlingsschutz, Flüchtling, Aufenthaltsrecht, Zuwanderungsgesetz, Asyl, Bleiberecht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de