Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für Asylberechtigte

    Asylantrag

    Beschreibung

    In Deutschland haben politisch Verfolgte einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte (Grundgesetz Art. 16 a) oder als Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.06.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention). Wer dieses Recht in Anspruch nehmen will, muss sich einem Anerkennungsverfahren unterziehen.

    Zuständigkeit

    Stellen Sie Ihren Antrag bitte in einer der Außenstellen des "Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)", die sich jeweils in unmittelbarer Nähe Ihrer Erstaufnahmeeinrichtung befinden.

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Das Ausländer- und Migrationsamt Kreis Bergstraße ist Ansprechpartner für alle dem Kreis Bergstraße zugewiesenen Asylbewerber und bereits vollziehbar ausreisepflichtigen Personen sowie für die Bearbeitung aller Anträge im laufenden Verfahren:

    Erteilung und Verlängerungen der Aufenthaltsgestattungen und Duldungen, Ersterteilung von Aufenthaltsgenehmigungen bei Ausländern, die ein Asylverfahren durchlaufen haben, Arbeitsgenehmigung. Für die Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger abgelehnter Asylbewerber ist die Zentrale Ausländerbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt zuständig, Anträge werden vom Kreis Bergstaße in Amtshilfe bearbeitet.

    Das Ausländer- und Migrationsamt Kreis Bergstraße ist Ansprechpartner für alle dem Kreis Bergstraße zugewiesenen Asylbewerber und bereits vollziehbar ausreisepflichtigen Personen sowie für die Bearbeitung aller Anträge im laufenden Verfahren:

    Erteilung und Verlängerungen der Aufenthaltsgestattungen und Duldungen, Ersterteilung von Aufenthaltsgenehmigungen bei Ausländern, die ein Asylverfahren durchlaufen haben, Arbeitsgenehmigung. Für die Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger abgelehnter Asylbewerber ist die Zentrale Ausländerbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt zuständig, Anträge werden vom Kreis Bergstaße in Amtshilfe bearbeitet.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Asylrecht

    Adresse

    Postanschrift

    Graben 15

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 11:30 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 11:30 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!

    Kontakt

    Formulare

    Aufenthaltserlaubnis Verlängerung/Niederlassungserlaubnis
    Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
    Einkommenssteuerbescheinigung für Selbstständige
    Wohnraumbescheinigung (Ausländerbehörde)

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sämtliche Urkunden, die Ihre Identität sowie Ihren Lebensweg belegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Meldet sich ein Asylsuchender bei der Grenzbehörde, leitet sie ihn an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung weiter, deren Einrichtung und Unterhaltung dem jeweiligen Bundesland obliegt. Dies gilt allerdings nicht, wenn bei ihm die Voraussetzungen für die Verweigerung der Einreise vorliegen, etwa weil er aus einem sicheren Drittstaat einreist. Sofern ein Ausländer erst im Inland ein Asylgesuch stellt, wird er ebenfalls zunächst an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung verwiesen.

    Asylbewerber stellen dann ihren Asylantrag. Dabei erfolgt ein Datenabgleich mit dem Ausländerzentralregister (AZR) und es wird nach § 55 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) eine Aufenthaltsgestattung erteilt, die ein vorläufiges Bleiberecht zur Durchführung des Asylverfahrens in der Bundesrepublik gewährt. Die Aufenthaltsgestattung führt nicht zu einem Anspruch, sich in einem bestimmten Bundesland oder an einem bestimmten Ort aufhalten zu dürfen.

    Anschließend erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene, nicht öffentliche Anhörung des Asylbewerbers (§ 25 AsylVfG) durch eine Bedienstete oder einen Bediensteten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dabei muss der Asylbewerber persönlich erscheinen und seine Verfolgungsgründe darlegen. Danach wird über den Asylantrag entschieden.

    Die Entscheidung über den Asylantrag ergeht schriftlich und enthält eine Begründung. Sie wird dem Asylbewerber mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiter gehende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Aufenthalt, Bleiberecht, Asylbewerber, Flüchtling, Aufenthaltsgesetz, Flüchtlingsschutz, Aufenthaltsrecht, Asylantrag, Asyl, Zuwanderungsgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)