Waffenschein
Beschreibung
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.
Ansprechpartner
Waffen, Jagd und Fischerei
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich.
Kontakt
E-Mail: ordnung-aufsicht@kassel.de
Kontaktperson
Frau Sabrina Fischer
Frau Brigitte Gebert
Frau Susanne Holzhauer
Frau Silke Schweng
Frau Karin Stracke
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:
- Volljährigkeit (18 Jahre),
- Zuverlässigkeit,
- Persönliche Eignung,
- Nachweis eines Bedürfnisses,*
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
- Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*
* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Waffenpass, Waffenschein, Schusswaffen, Waffenrecht, Waffe