Waffenschein
Beschreibung
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Waffenrecht
Adresse
Postanschrift
Goldhelg 20
36341 Lauterbach (Hessen)
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung möglich
Kontakt
Telefon: +49 6641 977-139
Telefon: +49 6641 977-142
Telefon: +49 6641 977-143
Telefax: +49 6641 977-149
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:
- Volljährigkeit (18 Jahre),
- Zuverlässigkeit,
- Persönliche Eignung,
- Nachweis eines Bedürfnisses,*
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
- Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*
* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Waffe, Waffenschein, Schusswaffen, Waffenpass, Waffenrecht