Waffenschein
Beschreibung
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.
Ansprechpartner
Lahn-Dill-Kreis - 15.4 Ordnungs- und Gewerberecht
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Karl-Kellner-Ring 51
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Freibad
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
- Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Karl-Kellner-Ring 51
Postfach 1940
35529 Wetzlar
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Empfänger: Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
IBAN: DE04 5155 0035 0000 0000 59
BIC:
Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar
Stichwörter
Gewerbeamt, Gewerbeaufsicht, Jagdbehörde, Ordnungsamt, Waffenbehörde
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:
- Volljährigkeit (18 Jahre),
- Zuverlässigkeit,
- Persönliche Eignung,
- Nachweis eines Bedürfnisses,*
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
- Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*
* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Waffenpass, Waffenschein, Schusswaffen, Waffenrecht, Waffe