• Breitscheid (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)
Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) Erteilung

Waffenschein

Beschreibung

Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.

Ansprechpartner

Lahn-Dill-Kreis - 15.4 Ordnungs- und Gewerberecht

Adresse

Hausanschrift

Karl-Kellner-Ring 51

35576 Wetzlar

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Karl-Kellner-Ring 51
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig

Haltestellen

  • Haltestelle: Haltestelle: Freibad
    Linien:
    • Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
  • Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
    Linien:
    • Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Karl-Kellner-Ring 51

Postfach 1940

35529 Wetzlar

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

Kontakt

Internet

Bankverbindung

Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

Empfänger: Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

IBAN: DE04 5155 0035 0000 0000 59

BIC:

Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar

Stichwörter

Gewerbeamt, Gewerbeaufsicht, Jagdbehörde, Ordnungsamt, Waffenbehörde

Version

Technisch geändert am 12.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:

  • Volljährigkeit (18 Jahre),
  • Zuverlässigkeit,
  • Persönliche Eignung, 
  • Nachweis eines Bedürfnisses,* 
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
  • Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*

* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.

Rechtsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 17.11.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Waffenpass, Waffenrecht, Waffe, Waffenschein, Schusswaffen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019