Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) Erteilung

    Waffenschein

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.

    Ansprechpartner

    Landkreis Gießen

    Adresse

    Hausanschrift

    Riversplatz 1-9

    35394 Gießen

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 11 07 60

    35352 Gießen

    Kontakt

    Telefon: 0641 9390-0

    E-Mail: info@lkgi.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:

    • Volljährigkeit (18 Jahre),
    • Zuverlässigkeit,
    • Persönliche Eignung, 
    • Nachweis eines Bedürfnisses,* 
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
    • Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*

    * Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Waffenpass, Waffenschein, Schusswaffen, Waffenrecht, Waffe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)