• Taunusstein (Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis, Hessen)
Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) Erteilung

Waffenschein

Beschreibung

Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.

Ansprechpartner

Rheingau-Taunus-Kreis

Adresse

Hausanschrift

Heimbacher Straße 7

65307 Bad Schwalbach

Parkmöglichkeiten

Behindertenparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei

Parkplatz: Allgemeine Parkplätze
Anzahl der Stellplätze: 300
Gebührenfrei

Mutter- und Kindparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Das Kreishaus in Bad Schwalbach sowie die Außenstellen in Idstein und Rüdesheim am Rhein sind mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet.

  • Einlass ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (mit Ausnahmen bei den Zulassungsstellen)
  • Erscheinen Sie pünktlich am verabredeten Eingang, um Warteschlangen zu vermeiden.

Telefonische Erreichbarkeit:

Zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung Bad Schwalbach: Tel. 06124 510-0.
Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo+Mi+Do 14:00-15:30 Uhr sowie Di 14:00-18:00.

Kontakt

Internet

Stichwörter

Kreisverwaltung Rheingau-Taunus

Version

Technisch geändert am 03.12.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:

  • Volljährigkeit (18 Jahre),
  • Zuverlässigkeit,
  • Persönliche Eignung, 
  • Nachweis eines Bedürfnisses,* 
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
  • Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*

* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.

Rechtsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 17.11.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Waffenpass, Waffenrecht, Waffe, Waffenschein, Schusswaffen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019