Waffenschein
Beschreibung
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Waffenrecht
Adresse
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 11:30 Uhr
Um Ihrem Anliegen besonders gerecht werden zu können, bitten wir um telefonische Terminvereinbarung zu unseren Sprechzeiten.
Kontakt
E-Mail: waffenrecht@kreis-bergstrasse.de
Kontaktperson
Frau Kirsten Rausch
Hausanschrift
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
E-Mail: waffenrecht@kreis-bergstrasse.de
Telefon Festnetz: 06252 15-5220
Herr Eric Pabst
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: waffenrecht@kreis-bergstrasse.de
Telefon Festnetz: 06252 15-5533
Herr Dennis Ragaller
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06252 15-5341
E-Mail: waffenrecht@kreis-bergstrasse.de
Formulare
Erklärung u. Merkblatt zur Aufbewahrung von Waffen
Erlaubnisschein zur Mitnahme von Waffen und Munition nach Deutschland
An- und Abmeldung einer Schusswaffe
Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:
- Volljährigkeit (18 Jahre),
- Zuverlässigkeit,
- Persönliche Eignung,
- Nachweis eines Bedürfnisses,*
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
- Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*
* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Waffenschein allg. Rahmengebühr 114,00 € bis 289,00 €
Verlängerung Waffenschein allg. Rahmengebühr 92,00 € bis 172,00 €
Alle drei Jahre wird eine Gebühr von zur Zeit 17,00 € bis 69,00 € für die Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 Waffengesetz fällig
Waffenschein allg. Rahmengebühr 114,00 € bis 289,00 €
Verlängerung Waffenschein allg. Rahmengebühr 92,00 € bis 172,00 €
Alle drei Jahre wird eine Gebühr von zur Zeit 17,00 € bis 69,00 € für die Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 Waffengesetz fällig
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Waffenpass, Waffenschein, Schusswaffen, Waffenrecht, Waffe